ArbG: Mail mit personenbezogenen Daten nur verschlüsselt
Das Arbeitsgericht Suhl (ArbG) hat am 20.12.2023 in einem Urteil (6 Ca 704/23) entschieden, dass eine Mail mit personenbezogenen Daten nur verschlüsselt versendet werden darf. Anderenfalls verstößt das Verhalten gegen die DSGVO.




