HBDI: Kritik am Bezahl-Abo von Meta
Meta hat Anfang November ein kostenpflichtige Bezahl-Abo eingeführt, durch das man die Social-Media-Dienste Facebook und Instagram werbefrei Nutzen kann. Wer nicht zahlen will, kann die Netzwerke weiterhin kostenlos mit Werbung verwenden. Nun äußern Datenschützer vermehrt Kritik am Bezahl-Abo von Meta, wie etwa der hessische Datenschutzbeauftragte (HBDI) Alexander Roßnagel in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Wiesbaden.
Vielseitige Kritik
Bereits kurz nach Einführung dieser Lösung kam von verschiedenen Seiten Kritik auf. So äußerte etwa der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Zweifel daran, ob das Modell eine datenschutzkonforme Lösung für die Anforderungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) darstelle. Wegen Datenschutzbedenken hat daneben auch die Organisation Noyb bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingereicht.
Kritik von hessischen Landesdatenschutzbeauftragtem
Kritik am Bezahl-Abo von Meta kommt nun auch vom HBDI, der dieses Konzept in einem Interview mit der dpa als „Mogelpackung“ bezeichnet. Nach seiner Meinung würden die Auswahlmöglichkeiten den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Er berichte, dass Facebook weiterhin Nutzerdaten sammle und so Profile erstelle. Das Einzige, was sich verändere, sei eine werbefreie Nutzung. Er führe weiter aus: „Dem Nutzer wird aber vorgegaukelt, er würde jetzt nicht getrackt, weil er ja bezahlt.“.
Roßnagel werte das Vorgehen von Facebook deshalb als eine „unrechtmäßige Datenverarbeitung“. Deshalb empfiehle er Unternehmen, die Metas Netzwerke zum Pflegen von Kundenkontakt verwenden, „auf andere Netzwerke wie etwa Mastodon zu wechseln“.
Stellungnahme von Meta
Auf eine Bitte um Stellungnahme der dpa habe Meta auf eine Mitteilung vom 04.12.2023 hingewiesen. Laut dieser verarbeite der Konzern bei Bezahlung für das Abonnement keine Daten für personalisierte Werbung.
Fazit
Das angekündigte Bezahl-Abo von Meta löst die Datenschutzprobleme nach Ansicht von Roßnagel und vieler anderer Datenschützer nicht. Die Empfehlung, auf alternative Plattformen zu wechseln, unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, datenschutzkonforme Lösungen zu suchen. Es bleibt insbesondere spannend vor dem Hintergrund der zu entscheidenden Beschwerden.