Chatkontrolle: EU-Parlament gegen Massenüberwachung

14. November 2023

Die Europäische Union plant die Einführung der sogenannten „Chatkontrolle“. Durch technische Überwachungsmaßnahmen will man hierbei Kindesmissbrauch im Internet verfolgen und vorbeugen. Kürzlich hat die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einen Entschluss veröffentlicht, in der sie die Chatkontrolle als anlasslose Massenüberwachung betitelte. Zu einem ähnlichen Ergebnis ist jetzt auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäische Parlaments gekommen. Das EU-Parlament hat nämlich in einer Pressemitteilung vom 14.11.2023 bekanntgegeben, sich mit großer Mehrheit gegen eine anlasslose Chatkontrolle im Sinne einer Massenüberwachung positioniert zu haben.

Schutzmechanismen statt anlassloser Kontrolle

Zunächst soll es verschiedene Vorkehrungen geben, die nicht zwangsläufig an personenbezogene Daten anknüpfen, sondern die Funktion der Websites allgemein betreffen. So sollen Internetanbieter etwa dazu verpflichtet werden, das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung zu bewerten. Die Anbieter müssen in eigener Verantwortung gezielte, angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu mindern. Zudem sollen pornografische Websites effektive Altersüberprüfungssysteme, Erkennungsmechanismen für kinderpornografisches Inhalte und menschliche Moderatoren zur Bearbeitung dieser Berichte implementieren. Dienste, die auf die Nutzung durch Minderjährige abzielen, sollen zusätzlich standardmäßig Zustimmungsverpflichtungen zum empfangen unaufgeforderter Nachrichten, Blockierungsfunktionen und mehr elterliche Kontrolle enthalten.

Massenüberwachung nur als “Ultima Ratio”

Um Massenüberwachung oder eine anlasslose Kontrolle im Internet zu vermeiden, dürfen nur als letzte Möglichkeit, wenn alle sonstige Maßnahmen gescheitert sind, und auch nur durch zeitlich begrenzte gerichtliche Anordnung, Methoden herangezogen werden, die es erlauben jegliches kinderpornografisches Material aufzuspüren und zu entfernen. Gleiches gilt für die besonders umstrittene Aufdeckungsanordnung, die mit einer umfassenden Chatkontrolle verbunden ist. Auch diese darf nur als letzter Ausweg für Einzelpersonen oder bestimmte Gruppen (einschließlich Abonnenten eines Kanals) erteilt werden, wenn ein “begründeter Verdacht” im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch besteht. Die Kontrolle verschlüsselter Kommunikation, wie etwa WhatsApp, wurde vom Anwendungsbereich der Erkennungsanordnungen ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass die Unterhaltungen geschützt bleiben.

EU-Zentrum für den Kinderschutz

Im Rahmen des Gesetzes soll ein neues EU-Zentrum für den Kinderschutz eingerichtet werden. Dieses soll die Dienstleister bei der Implementierung der neuen Regeln unterstützen und bei der Erkennung von rechtswidrigem Material helfen. Parallel dazu würde die neue Stelle auch nationale Behörden bei der Umsetzung des neuen Gesetzes beistehen und Untersuchungen durchführen. Es bestünde sogar die Befugnis Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes zu verhängen.

Fazit

Dass das EU-Parlament die Befugnisse im Rahmen der Chatkontrolle begrenzt hat und sich gegen eine anlasslose Massenüberwachung ausgesprochen hat, ist zu begrüßen. Die erzielte rechtliche Kompromisslösung schafft praxistaugliche Regeln zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Netz. Hierdurch wird ein ausgewogener Ansatz zwischen dem Schutz von Kindern und der Wahrung der Privatsphäre bewirkt.

Nun muss nur noch das Plenum des Parlaments den Gesetzentwurf formell billigen. Sobald das passiert ist, können die Verhandlungen über den finalen Gesetzestext beginnen.