LDI NRW: Stellungnahme zur Europäischen Datenschutzverordnung

1. Februar 2012

Die Europäische Kommission hat am 25. Januar ihren Entwurf für eine Europäische Datenschutzverordnung, die einen einheitlichen Datenschutz in Europa gewährleisten soll, vorgelegt. Dies hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Lepper zum Anlass für eine Bewertung der beabsichtigten Regelungen genommen. Positiv sehe er die Weiterentwicklung der Rechte, die Betroffenen gegenüber den Daten verarbeitenden Stellen eingeräumt werden, sowie die künftige Bindung außereuropäischer Unternehmen, die über das Internet Angebote an Europäer unterbreiten, an das europäische Recht. Außerdem befürworte er den mit der Verordnung intendierten einheitlichen Datenschutz in Europa.

Kritisch äußerte er sich jedoch gegen die weit reichende Befugnisse, die der Europäischen Kommission eingeräumt werden. „Ich halte die Verordnung für eine Mogelpackung, denn nicht in der Verordnung sondern letztlich durch die Kommission wird festgelegt werden, welche Datenschutzregeln in Europa gelten“, so Lepper. Es sei nicht abzusehen, welche Auswirkungen das auf die Datenverarbeitung in Unternehmen und Behörden und für die von der Datenverarbeitung Betroffenen haben wird. „Beispielsweise haben wir in Deutschland zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit strenge Gesetze für Auskunfteien, die die Kreditwürdigkeit von Menschen einschätzen. Das wird mit der Verordnung wegfallen und es ist völlig offen, ob und wodurch diese Regeln ersetzt werden“, erläutert Lepper das Problem. Europaweit werde durch die Verordnung außerdem eine zentralistisch ausgerichtete Datenschutzsuper- bürokratie aufgebaut, die unter der Oberaufsicht der Kommission stehe. (sa)