Fluggastdatenspeicherung innerhalb der EU

7. Dezember 2015

Etwa fünf Jahre wurde darüber diskutiert, auch wir haben schon darüber berichtet und nun haben sich die Innenminister der EU geeinigt: Die Daten von Flugpassagieren innerhalb der EU sollen künftig sechs Monate lang unter deren Klarnamen und anschließend fünf Jahre lang pseudonymisiert gespeichert werden. Das Europaparlament muss dem Entwurf der Fluggastdatenrichtlinie noch zustimmen, was nach Medienberichten unter Umständen bis Ende des Jahre geschehen soll.

Zu den Daten, die die Fluglinien an Behörden der EU-Mitgliedsländer weiterleiten müssen, gehören unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kreditkartennummer, Reiseziel, Ablaufdatum des Reisepasses bzw. Personalausweises, angegebene Essenswünsche etc. Als Oberbegriff für die Gesamtheit der Daten gilt der Begriff des “Passenger Name Record (PNR)”.

Ein PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA besteht schon seit Langem und wird von Datenschutzorganisationen, wie z.B. der Art. 29 Datenschutzgruppe, immer wieder kritisiert.

Auch über die Einigung der EU-Innenminister über die Fluggastdatenspeicherung herrschen unterschiedliche Ansichten. Während die einen sie als effektive Anti-Terror-Maßnahme sehen, bemängeln andere eine blinde Datensammlung mit hohem Kostenaufwand.

 

 

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