Schlagwort: PNR

Fluggastdatenspeicherung innerhalb der EU

7. Dezember 2015

Etwa fünf Jahre wurde darüber diskutiert, auch wir haben schon darüber berichtet und nun haben sich die Innenminister der EU geeinigt: Die Daten von Flugpassagieren innerhalb der EU sollen künftig sechs Monate lang unter deren Klarnamen und anschließend fünf Jahre lang pseudonymisiert gespeichert werden. Das Europaparlament muss dem Entwurf der Fluggastdatenrichtlinie noch zustimmen, was nach Medienberichten unter Umständen bis Ende des Jahre geschehen soll.

Zu den Daten, die die Fluglinien an Behörden der EU-Mitgliedsländer weiterleiten müssen, gehören unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kreditkartennummer, Reiseziel, Ablaufdatum des Reisepasses bzw. Personalausweises, angegebene Essenswünsche etc. Als Oberbegriff für die Gesamtheit der Daten gilt der Begriff des “Passenger Name Record (PNR)”.

Ein PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA besteht schon seit Langem und wird von Datenschutzorganisationen, wie z.B. der Art. 29 Datenschutzgruppe, immer wieder kritisiert.

Auch über die Einigung der EU-Innenminister über die Fluggastdatenspeicherung herrschen unterschiedliche Ansichten. Während die einen sie als effektive Anti-Terror-Maßnahme sehen, bemängeln andere eine blinde Datensammlung mit hohem Kostenaufwand.

 

 

Kategorien: Allgemein · Vorratsdatenspeicherung
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“Drücken” und “Ziehen” – Kritik am geplanten Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA

23. November 2011

Wie bereits berichtet, hat sich die EU-Kommission mit den USA auf ein neues Fluggastdaten-Abkommen (PNR-Abkommen) geeinigt, das die Erhebung von 19 Daten legitimieren soll. Zu diesen Daten gehören Name, Anschrift, Kreditkartennummer, Telefonnummer, Reiseverlauf, Gepäckinformationen, Sitzplatz und auch das im im Flugzeug bestellte Essen. Diese Daten werden nicht ausschließlich von Personen erhoben, die in die USA einreisen, sondern auch von solchen Passagieren, die im Laufe ihrer Reise über die USA fliegen.

Nach dem Bekanntwerden der Pläne ist umgehend Kritik an den neuen Plänen laut geworden. Stein des Anstoßes ist insbesondere folgende Regelung: Obwohl die Fluggesellschaften im Regelfall die Daten an die US-Behörden übermitteln sollen (Push-Methode), können die US-Behörden die Daten doch eigenmächtig aus dem Buchungssystem der Airlines entnehmen (Pull-Methode), wenn eine Übermittlung durch die Gesellschaften technisch nicht möglich ist, oder eine „dringende und ernste Gefahr“ besteht, die es abzuwehren gelte.

Peter Schaar drückte gegenüber der Berliner Zeitung seinen Unmut über diese Regelung aus, weil sie es den US-Behörden doch ermögliche direkt auf den gesamten Datensatz, welcher auch sensible Daten enthalte, zuzugreifen. Der Bundesdatenschutzbeauftrage störte sich weiterhin daran, dass die Daten ohne Anfangsverdacht und Erforderlichkeitsnachweis jahrelang von den US-Behörden gespeichert werden dürften.

Auch Jan Philipp Albrecht, der für die Grünen im EU-Parlament sitzt, sprach von einer “Mogelpackung”, die keine substanziellen datenschutzrechtlichen Verbesserungen im Vergleich zur Vorversion brächte und aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen sei. Als “nicht zustimmungsfähig” erachtet der liberale EU-Parlamentarier Alexander Navaro den Entwurf und moniert insbesondere, dass den USA weitergehendere Befugnisse zugestanden würden, als dies für Kanada und Australien der Fall sei.
Der unabhängige österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser wirft der Kommission gar vor, dass diese gezielt die Unwahrheit verbreite und mit Hilfe eines “Datenwäsche-Tricks” Bürgerrecht umgehe.

Zum Inkrafttreten des Abkommens ist neben der Zustimmung der Mitgliedsstaaten auch die Zustimmung des EU-Parlaments notwendig. Einem PNR-Abkommen mit Australien stimmte das EU-Parlament kürzlich zu. Im Gegensatz zum geplanten Abkommen mit den USA bleibt den australischen Sicherheitsbehörden jedoch der eigenmächtig Pull-Zugriff auf die Daten verwehrt. Nichtsdestotrotz darf bezweifelt werden, dass die weitergehenden Zugriffsrechte der US-Behörden dazu führen, dass das EU-Parlament seine Zustimmung verweigert. (se)