Europäische Kommission steht in der Kritik – Zugang zu Dokumenten bezüglich der Überwachung durch britische Geheimdienste zu Unrecht verweigert

11. Januar 2016

Die Europäische Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, die Europäische Kommission habe einem deutschen Journalisten zu Unrecht den Zugang zu Dokumenten bezüglich der Überwachung durch britische Geheimdienste verwehrt. Im konkreten Fall hatte ein deutscher Journalist die Europäische Kommission um die Freigabe eines Briefes des Außenministers des Vereinigten Königreichs an die damalige Vizepräsidentin der Kommission und weiterer Dokumente gebeten. Die Europäische Kommission kam dem Antrag zum Teil nach, indem sie den Brief veröffentlichte. Die Freigabe der weiteren Dokumente verweigerte sie jedoch mit der Begründung, dass noch nicht abschließend geprüft sei, ob in der Massenüberwachung durch britische Geheimdienste ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht des Einzelnen vorläge.

Der Europäische Bürgerbeauftragten zufolge dürfe der Zugang zu derartigen Dokumenten nicht ohne angemessene Begründung abgelehnt werden. Eine solche Begründung, die eine Ablehnung gerechtfertigt hätte, sei hier nicht erfolgt. Die Europäische Kommission habe ihre Untersuchungen in dieser Angelegenheit offenbar seit 2013 nicht fortgesetzt. Die Europäische Bürgerbeauftragte sieht darin – angesichts der Relevanz dieses Themas für europäische Bürger – einen Missstand in der administrativen Tätigkeit der Kommission.

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