Schlagwort: Massenüberwachung

Hamburger Aufsichtsbehörde warnt formal vor dem Einsatz von Zoom

16. August 2021

Der Hamburgische Beauftagte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass er die Hamburger Senatskanzlei vor dem Einsatz der Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. “on-demand-Variante” offiziell gewarnt habe.

Hintergrund

Zoom ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Videokonferenzen. Dessen Einsatz seit dem sog. “Schrems-II-Urteil” des EuGH und dem damit verbundenen Wegfall des Privacy Shields nur unter Einhaltung sehr strenger Voraussetzungen möglich ist. Problematisch an einem Einsatz von Zoom ist insbesondere der Datentransfer in die USA, dessen Rechtsgrundlage durch das Schrems-II-Urteil gekippt wurde, da US-Geheimdienste umfangreichen Zugriff auf die bei amerikanischen Unternehmen gespeicherten Daten haben und damit eine Massenüberwachung befürchtet wird. Daher ist der Einsatz von US-Konferenzdiensten wie Zoom nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer genauen Prüfung, deren Vorgaben der europäische Datenschutzausschuss in seinen Empfehlungen formuliert hat.

Sachverhalt

Diese strengen Voraussetzungen liegen bei der Senatskanzlei und dem geplanten Einsatz von Zoom nicht vor.

Nachdem die Senatskanzlei die Hamburger Aufsichtsbehörde zwar frühzeitig über entsprechende Pläne zum Einsatz von Zoom informiert habe, sei die Senatskanzlei in der Folge den Aufforderungen der Aufischtsbehörde entsprechende Unterlagen oder Argumente vorzulegen, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen, nicht nachgekommen. Deshalb sei nach Einleitung eines formalen Verfahrens durch Anhörung der Senatskanzlei Mitte Juni 2021 nun die formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO der erforderliche nächste Schritt gewesen.

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Nach Art. 58 DSGVO verfügt jede Aufsichtsbehörde über vielfältige Untersuchungs-, Abhilfe- oder Genehmigungsbefugnisse. Dazu gehört gem. Art 58 Abs. 2 lit. a DSGVO u.a. auch die Befugnis, einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter zu warnen, dass beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich gegen die DSGVO verstoßen. Dies ist hier geschehen. Der HmbBfDI begründet dies damit, dass neben der Wirtschaft auch die öffentliche Verwaltung die strengen Anforderungen erfüllen müssen, die an einen Drittstaatentransfer gestellt werden. Zudem gebe es auch europäische Dienstleister, die Videokonferenzsysteme in den eigenen Rechenzentren anbieten und die erfolgreich genutzt werden könnten. Daher sei für den HmbBfDI unverständlich, weshalb auf einen US-Anbieter zurückgegriffen werden müsse, dessen Einsatz rechtlich hoch problematisch sei.

Ausblick

Die von dem HmbBfDI ergriffenen Maßnahmen zeigen einmal mehr, dass der Einsatz von US-amerikanischen Tools rechtlich sehr schwierig ist und eine Nutzung von den Aufsichtsbehörden genau geprüft wird.

Folgt die Senatskanzlei der offiziellen Warnung nicht und führt Zoom dennoch ein, so kann der Hamburger Datenschutzbeauftragte nach Art. 58 Abs. 5 DSGVO diesen Verstoß den Justizbehörden zur Kenntnis bringen und ggf. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens betreiben oder sonstige Maßnahmen ergeifen.

Europäische Kommission steht in der Kritik – Zugang zu Dokumenten bezüglich der Überwachung durch britische Geheimdienste zu Unrecht verweigert

11. Januar 2016

Die Europäische Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, die Europäische Kommission habe einem deutschen Journalisten zu Unrecht den Zugang zu Dokumenten bezüglich der Überwachung durch britische Geheimdienste verwehrt. Im konkreten Fall hatte ein deutscher Journalist die Europäische Kommission um die Freigabe eines Briefes des Außenministers des Vereinigten Königreichs an die damalige Vizepräsidentin der Kommission und weiterer Dokumente gebeten. Die Europäische Kommission kam dem Antrag zum Teil nach, indem sie den Brief veröffentlichte. Die Freigabe der weiteren Dokumente verweigerte sie jedoch mit der Begründung, dass noch nicht abschließend geprüft sei, ob in der Massenüberwachung durch britische Geheimdienste ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht des Einzelnen vorläge.

Der Europäische Bürgerbeauftragten zufolge dürfe der Zugang zu derartigen Dokumenten nicht ohne angemessene Begründung abgelehnt werden. Eine solche Begründung, die eine Ablehnung gerechtfertigt hätte, sei hier nicht erfolgt. Die Europäische Kommission habe ihre Untersuchungen in dieser Angelegenheit offenbar seit 2013 nicht fortgesetzt. Die Europäische Bürgerbeauftragte sieht darin – angesichts der Relevanz dieses Themas für europäische Bürger – einen Missstand in der administrativen Tätigkeit der Kommission.

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Massenhafte Überwachung durch WhatsApp möglich

9. Dezember 2014

Der mittlerweile zu Facebook gehörende Instant-Massaging-Dienst WhatsApp ist beliebter denn je. Rund 20 Millionen Deutsche haben die App auf Ihrem Smartphone installiert; weltweit sollen es rund 400 Millionen Nutzer sein. Auch in den Download-Charts ist der Dienst seit einer gefühlten Ewigkeit konsequent in der Spitze anzutreffen. Selbst den Untergang der klassischen SMS hat WhatsApp maßgeblich mit zu verantworten. Einfache Benutzung, keine überteuerten Kosten für einzelne SMS, keine inhaltliche Beschränkung auf 160 Zeichen, einfaches Versenden von Texten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten und das sogar an ganze Gruppen und obendrein schier unendliche Variationen von Smileys und Emoticons. Das sind die Fakten, denen WhatsApp seinen großen Erfolg zu verdanken hat. Soll heißen: Nahezu jeder nutzt den Dienst, und zwar regelmäßig.

So praktisch dies auch ist, genau hier liegt wohl auch eine der größten „Schwachstellen“. Denn dadurch, dass nahezu jeder Smartphone-Besitzer den Messenger nutzt, eignet er sich hervorragend zur massenhaften Überwachung bekannter wie unbekannter Personen. Alles was man benötigt, ist eine Mobilfunknummer irgendeiner Person sowie die Speicherung dieser Nummer als beliebigen Kontakt und schon sieht man, ob der Besitzer der Nummer online ist. Um herauszufinden, was man anhand dieser zunächst harmlos scheinenden Information über die Person erfahren kann, haben Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in einer Untersuchung neun Monate lang 1000 zufällig ausgewählte WhatsApp-Nutzer überwacht. Der OnlineStatusMonitor der Forscher zeigt die Nutzungsverteilung des Dienstes aufgeteilt nach Wochentagen und Tageszeiten.

Solch allgemeine Statistiken können sehr informativ, andererseits aber auch wenig überraschend sein. Zum Beispiel, dass rund die Hälfte der WhatsApp-Nutzung in die Kernarbeitszeit zwischen sieben und achtzehn Uhr fällt, wie heise online berichtet. Die Analyse des Nutzerverhaltens kann auch für den Überwachenden diverse Fragen aufwerfen: Wieso ist der Kollege bei WhatsApp online, obwohl er eigentlich in einem Termin sein sollte? Wieso ist mein Gesprächspartner online, während ich vergeblich versuche ihn telefonisch zu erreichen? Laut heise werden in Italien sogar bei rund 40 Prozent aller Scheidungsprozesse aufgrund von Ehebruch, WhatsApp-Nachrichten als Beweis angeführt.

Wer es darauf anlegt, kann mit einem einzigen WhatsApp-Konto massenhaft Mobilfunknummern auf diese Weise überwachen. Aus technischer Sicht ließe sich dieses Manko ohne größeren Aufwand von Seiten der Entwickler beheben. Bleibt die Frage: Warum wird an einer Stelle, die so sehr die Privatsphäre beeinträchtigt, nicht nachgebessert?

Wie Massenüberwachung die Demokratie gefährdet

12. Dezember 2013

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst“, soll Voltaire gesagt haben. Was er damit zum Ausdruck gebracht hat, war seine außerordentliche Wertschätzung der Meinungsfreiheit. Das war im achtzehnten Jahrhundert und zu jener Zeit alles andere als selbstverständlich. Zwei Jahrhunderte später fand der Grundsatz der freien Meinungsäußerung seine verfassungsmäßige Anerkennung und einen Platz in unseren Grundrechten und war damit ein Selbstverständnis. „Meinungs- und Pressefreiheit sind unveräußerliche Grund- und Menschenrechte. Sie sind zugleich das Fundament jeder Demokratie“,  so die heutige Erweiterung Voltairs Ausruf von Markus Löning, aktueller FDP-Politiker und Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.

Nicht einmal einhundert Jahre später erfährt diese Entwicklung offenbar einen Rückschritt. George Orwells Fiktion scheint allgegenwärtig. Massenüberwachung ist das nicht abreißen wollende Thema. Kaum ein anderes Wort in den Medien ist so sehr negativ behaftet. Dabei soll mit Hilfe von Überwachung doch der Terrorismus bekämpft werden. Wird das, was uns schützen soll, zur Gefahr?

Ganz klar: Ja!, heißt es heute in einem offenen Aufruf von 560 Schriftstellern in 30 bedeutenden Zeitungen weltweit. Unter der Überschrift „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ protestieren sie gegen die systematische Überwachung, fordern eine internationale Charta der digitalen Rechte und rufen dazu auf, die Demokratie auch in der digitalen Welt zu verteidigen. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Umberto Eco, Peter Sloterdijk, T. C. Boyle, Doris Dörrie und viele weitere. Auch fünf Literaturnobelpreisträger, unter ihnen Günter Grass, gehören zu den Unterstützern.

In vier Punkten fokussieren sie ihre Kritik:

-Überwachung verletze die Privatsphäre und die Gedanken- und Meinungsfreiheit.

-Massenhafte Überwachung behandle jeden Bürger als Verdächtigen und zerstöre somit die historische Errungenschaft der Unschuldsvermutung.

-Überwachung durchleuchte den Einzelnen, während Staaten und Konzerne im Geheimen operieren. Diese Macht werde systematisch missbraucht.

-Überwachung sei Diebstahl. Denn die Daten seien kein öffentliches Eigentum, sie gehören dem Bürger. Wenn sie benutzt werden, um das Verhalten von Menschen vorherzusagen, würde noch mehr gestohlen werden, nämlich der freie Wille, der unabdingbar ist für die Freiheit der Demokratie.

Die sogenannten neuen Medien waren einst ein neuer Schritt in noch mehr Freiheit. Freier Zugang zu freien Informationen und freien Gedanken. Doch wurde uns in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, wie wenig frei wir uns tatsächlich in ihnen bewegen. So schrieb in diesem Zusammenhang vor kurzem die Wochenzeitung „der Freitag“ sehr selbstkritisch: „Es verwundert, mit welch reinem Gewissen Politikerinnen und Politiker der westlichen Welt von anderen, nicht-westlichen Regierungen verlangen, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern ungehinderten und unzensierten Zugang zum Internet gewähren sollen. Dabei wird fein unterschieden: Beschränkt ein Staat das Internet, ist dies Beschneidung von Freiheit und Freiheitsrechten. Späht ein Staat seine Bürger aus, dann dient es dem Schutz vor Terrorismus und sonstigen Gefahren.“

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es fast schon lächerlich, in Gefahr befindliche Freiheitsrechte und Demokratien mit Gesetzen und Aufklärungs-Aufforderungen schützen zu wollen. Doch was tun?

„Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit“, sagte einst George Bernhard Shaw. Vielleicht liegt darin die Lösung. Wenn wir Freiheit nicht nur fordern, sondern auch das Verständnis dafür schärfen, wie wir verantwortungsbewusst mit ihr umzugehen haben, um sie zu erhalten.