Bundespolizei: Einsatz von Bodycams

21. März 2016

Zeitungsberichten zufolge soll die Bundespolizei in Zukunft mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Es handelt sich dabei um Minikameras, die über der Schulter der Polizeibeamten befestigt werden. “Bodycams können bei der Aufklärung von Übergriffen oder bei der Deeskalation bestimmter Situationen helfen”, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, der Rheinischen Post gegenüber.

Erstmals getestet wurde der Einsatz solcher Schulterkameras 2013 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. Es folgten andere Bundesländer wie z. B. Baden-Württemberg oder Berlin. Die Länder hätten dabei bisher positive Erfahrungen gemacht; die Zahl der Übergriffe auf Polizisten sei deutlich zurückgegangen. Seit Januar 2016 testen auch Polizeibeamte an den Düsseldorfer und Kölner Hauptbahnhöfen die Bodycams. Beim Einsatz tragen die Polizisten ein Schild mit der Aufschrift “Videoüberwachung”. Die Videoaufzeichnung erfolgt auf Knopfdruck, eine Tonaufnahme hingegen findet nicht statt. Die Aufnahmen werden lediglich zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet. Hierfür nicht erforderliche Aufzeichnungen werden in Absprache mit den Vorgesetzten gelöscht.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz der Bodycams dennoch kritisch, da bei der Ausgestaltung noch großer Klärungsbedarf besteht. Fraglich ist namentlich, auf welchen Servern und für wie lange die Daten gespeichert werden. Weiter ist nicht geklärt, was mit den Daten Unbeteiligter geschehe. So besteht z. B. die Gefahr, dass täglich Bilder von Pendlern aufgezeichnet werden.

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