Weitere Staaten erwägen “Facebook”-Gesetz nach deutschem Vorbild

5. Juli 2017

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas wurde am 30. Juni 2017 vom deutschen Bundestag verabschiedet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, schneller und effektiver gegen Hassmeldungen und sog. „Fake News“ in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Youtube vorgehen zu können. Dazu sind die betroffenen Unternehmen nach dem neuen Gesetz verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte, die ihnen von anderen Usern gemeldet werden, innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Meldung zu löschen. In Ausnahmefällen, in denen nicht unmittelbar erkennbar ist, ob die Inhalte rechtswidrig sind, wird den Unternehmen eine Entscheidungsfrist von 7 Tagen zur Verfügung gestellt.

Kritiker befürchten, dass die Unternehmen in Zukunft schneller Inhalte löschen werden, um so den im Zweifel drohenden hohen Geldbußen zu entgehen. Als Folge wird eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung befürchtet. Zwar befürworten die meisten Kritiker den Ansatz von Justizminister Maas, kritisieren jedoch die Umsetzung in Form des jetzt verabschiedeten Gesetzes. Ein Problem stelle es insbesondere dar, dass es den Unternehmen überlassen werde, über die Rechtswidrigkeit von geposteten Inhalten zu entscheiden. Darüber hinaus seien die vorgesehenen Löschfristen zu kurz bemessen und die Unternehmen so zu einem “overblocking” von Inhalten gezwungen.

In Italien und Israel wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingegen positiv betrachtet. Auch die Regierungen dieser Länder sind der Ansicht, dass eine Selbstregulierung der Plattformen nicht ausreichend sei.