Weitergabe von Kundendaten durch einen Kabelnetzbetreiber
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat erfolgreich gegen die Weitergabe von Kundendaten durch den Kabelnetzbetreiber Primacom geklagt. Primacom ist seit dem Jahr 2015 ein Teil von Tele Columbus.
In seiner Entscheidung vom 03.11.2017, wird vom LG Leipzig die Weitergabe der Daten mangels rechtmäßiger Einwilligung verboten. Grundsätzlich ist für die Weitergabe von Kundendaten eine rechtmäßige Einwilligung des Kunden erforderlich. Die Rechtmäßigkeit kann insbesondere versagt werden, wenn der Einwilligung die erforderliche Transparenz fehlt.
Unter die Transparenz fällt auch das Verständnis des Kunden bezüglich der Reichweite seiner Einwilligung. Die Klausel von Primacom enthielt den Zweck der Nutzung von Daten zur Marktforschung. Das LG Leipzig stufte diese Formulierung als zu ungenau ein. Laut dem Gericht formulierte der Verwender den Verwendungszweck und den Verwendungsumfang nicht hinreichend klar.
Nach Angaben eines Pressesprechers von Tele Columbus, findet die beanstandete Formulierung jedoch bereits seit mehr als einem Jahr keine Verwendung mehr. Der Pressesprecher gibt ebenfalls an, dass die Weitergabe der Daten nicht rückgängig gemacht werden kann. Als Hilfe für betroffene Kunden, hat das Unternehmen stattdessen ein Musterformular veröffentlicht. Mit diesem Formular können Kunden sich über ihre personenbezogenen Daten erkundigen.
Laut dem Pressesprecher will das Unternehmen den Prozess nicht weiterführen.