DSGVO: Angst vor Bußgeldern steigt

26. Juni 2018

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun in Kraft. Seitdem sind schon erste Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden eingegangen. Nach der DSGVO beträgt die maximale Geldbuße für Datenschutzverstöße bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist.  Aufgrund der steigenden Angst vor Abmahnungen und entsprechenden Bußgeldern, verbieten einige Unternehmen  bereits eine betriebliche Nutzung von Nachrichtendiensten. Das Unternehmen Continentale verbietet eine dienstliche Nutzung des Nachrichtendienstes WhatsApp und der Social Media App Snapchat. Hierbei sind etwa 36.000 Mitarbeiter betroffen. Das Unternehmen ruft damit das Projekt “Vision Zero für den Datenverkehr” aus. Dem Konzern ist das Risiko zu groß, durch die Nutzung von WhatsApp oder Snapchat einen Datenschutzverstoß zu begehen. Dieses Vorgehen begründen sie damit, dass durch die Nutzung der Dienste ein Zugriff auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten ihrer Nutzer stattfände.  Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze würde damit auf die Nutzer der Apps abgewälzt. Die daraus entstehenden Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.

Dies verdeutlicht, dass die Nutzung von Social Media Apps und Nachrichtendiensten gerade im unternehmerischen Bereich viele Sorgen und Bedenken im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung und die damit verbundenen Sanktionen bewirkt.

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