Brexit: Tag(e) der Entscheidung(en)

12. März 2019

Kurz vor den entscheidenden Tagen zur Abstimmung über die Umstände und gegebenenfalls eine Verschiebung des Brexits hat sich Theresa May gestern Abend nochmals mit Jean-Claude Juncker in Straßburg getroffen. Dabei wurde sich, als Ergänzung zum vormaligen Brexit-Abkommen, auf “Klarstellungen und rechtliche Garantien” zur Auffanglösung für Nordirland geeinigt.

Großbritannien soll hierbei die Möglichkeit erhalten, ein Schiedsgericht anzurufen, für den Fall, dass die EU über 2020 hinaus Großbritannien mittels Backstop-Klausel gewissermaßen an die Zollunion “ketten” sollte. Dieses “rechtlich verbindliche Instrument”, wie es Juncker nennt, soll verdeutlichen, dass die Backstop-Klausel zur irischen Grenze nicht als Dauerlösung angesehen wird. Im Übrigen soll dies auch in einer gemeinsamen politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen beider Seiten bekräftigt werden. Die Formulierung der ergänzenden Regelung ist juristisch jedoch schwammig und lässt Raum für Interpretation.

May ist dennoch zuversichtlich die Zustimmung des britischen Parlaments für das „neue“ Abkommen, über das heute Abend abgestimmt werden soll, zu erhalten. Jeremy Corbyn, der Chef der Labour Partei, hat unterdessen angekündigt und dazu aufgefordert auch gegen dieses Abkommen zu stimmen. Weitere Verhandlungen über Anpassungen der jetzigen Version des Austritts-Abkommens hat Juncker aber bereits abgelehnt, und betont dass es keine “Dritte Chance” geben werde. Bis zum 23. Mai, wenn die EU-Wahlen beginnen, müsse das Königreich die EU verlassen haben.

Die Entscheidungen über das “wie” und “wann” des Brexits fallen jedenfalls in den nächsten Tagen, beginnend mit dem heutigen Abend gegen 20 Uhr MEZ. Sollte es heute keine Zustimmung zum Abkommen geben, wird morgen über einen „no-deal“ Brexit zum 29. März (ab 30. März wäre Großbritannien dann ein Drittland im Sinne der DSGVO) abgestimmt. Kann auch hier keine Zustimmung erzielt werden, so wird am 14. März über eine Verschiebung des Austritts abgestimmt. Im Rahmen einer Verschiebung könnte es dann zu einem neuen Referendum kommen und somit der erneuten Entscheidung über die Frage des “ob” hinsichtlich des Brexits.