Datenschutz für Kleinbetriebe soll gelockert werden
Die Fraktionen der großen Koalition planen im Innenausschuss des Bundestages die alten deutschen Datenschutzregeln, die schon vor der DSGVO galten, Stück für Stück anzupassen. Vergangene Woche sprach sich die Koalition für eine Entschärfung des Datenschutzes für Kleinbetriebe aus. Das geht aus gemeinsamen Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD hervor.
Jetzt verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf den 28.06.2019 ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter, steigt.
Gerade kleinere Betriebe beschweren sich über die Pflichten, die Ihnen durch die DSGVO auferlegt werden. Befürworter sehen in dieser Maßnahme die Möglichkeit zum Bürokratieabbau, von der 90 % der Handwerksbetriebe profitieren. Datenschützer hingegen reagieren empört.
Damit die umstrittene Neuregelung allerdings in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.