Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Facebook-Fanpages

11. September 2019

Das Bundesverwaltungsgericht muss heute über einen Fall aus Schleswig-Holstein entscheiden und dabei beurteilen, wie weit die Mitverantwortung eines Unternehmens, das eine Seite bei Facebook betreibt, geht. Wie wir bereits berichtet haben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung anzunehmen ist.

Im Fall, über den das Bundesverwaltungsgericht heute zu entscheiden hat, hatte die Landesdatenschutzbehörde in Schleswig-Holstein geklagt. Die Wirtschaftsakademie des Bundeslandes sollte ihre Facebook-Seite deaktivieren, weil dort personenbezogene Daten erhoben wurden, ohne dass die Nutzer davon wussten.

Allerdings dürften die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes kaum anders entscheiden als der EuGH, weshalb das Facebook-Urteil weitreichende Folgen hätte. Zum einen für Unternehmen, die solche Seiten unterhalten, aber möglicherweise auch für Profilseiten anderer sozialer Netzwerke.

Kategorien: Allgemein · DSGVO · Online-Datenschutz · Social Media
Schlagwörter: Bundesverwaltungsgericht, Facebook Fanpage, Urteil Facebook
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