Bußgeld in Höhe von 17 Millionen gegen Wind verhängt

30. Juli 2020

Die italienische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von 17 Millionen gegen das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre verhängt. Wind Tre verstieß mehrfach gegen geltende Datenschutzbestimmungen insbesondere durch seine Werbeaktivitäten.

Wind Tre kontaktierte Kunden, die in eine Kontaktaufnahme nicht eingewilligt hatten, mehrfach über SMS, E-Mail, Fax und automatisierte Anrufe. In mehreren Fällen hatten die Kunden erklärt, dass es nicht möglich war, ihr Recht auf Widerruf der Einwilligung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken geltend zu machen. In anderen Fällen sind die persönlichen Daten der Benutzer trotz der Widersprüche der Kunden in öffentlichen Telefonbüchern aufgenommen worden. Bei den Apps MyWind und My3 mussten die Kunden einwilligen, dass Wind Tre ihre Daten für Marketing, Profilerstellung, Kommunikation mit Dritten und Geolokalisierung verarbeitet. Ein Widerruf dieser Einwilligung war nach 24 Stunden möglich.

Darüber hinaus beleuchten die Untersuchungen der italienischen Datenschutzbehörde vielfältige Verstöße, die die Handelspartner von Wind Tre betreffen. Einer dieser Handelspartner erhielt von der italienischen Datenschutzbehörde eine Geldbuße in Höhe von 200.000 EUR, da er Kundendaten unrechtmäßig gesammelt hatte.

Die italienische Datenschutzbehörde ordnete an, dass Wind Tre keine Daten verarbeiten darf, wenn es nicht über eine nachweisbare und datenschutzkonforme Einwilligung der Kunden verfügt. Sie wies das Unternehmen außerdem an, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Aufsicht über ihre Handelspartner zu gewährleisten.