LG Bonn reduziert gegen 1&1 verhängtes Bußgeld
Das gegen die 1 & 1 Telecom GmbH verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro (wir berichteten) wurde vom Landgericht Bonn auf 900.000 Euro herabgesetzt.
Aufgrund der Herausgabe einer Telefonnummer verhängte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das ursprüngliche Bußgeld. Der Telekommunikationsdienstleister habe die Daten der Kunden nicht durch ein hinreichend sicheres Authentifizierungsverfahren geschützt. Gegen das verhängte Bußgeld ging 1 & 1 gerichtlich vor. Der Bußgeldbetrag sei unverhältnismäßig hoch. Das sah das Landgericht Bonn ähnlich. Die Herausgabe stelle zwar einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO dar, allerdings habe dies nicht zu einer massenhaften Herausgabe von Daten an Nichtberechtigte geführt.
Darüber hinaus stellte das Landgericht fest, dass die Sanktionen nicht von einem konkreten Verstoß einer Leitungsperson abhängig seien. Das hier anwendbare europäische Recht stelle anders als das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht kein entsprechendes Erfordernis auf. Der Wortlaut der DSGVO enthalte keine Regelungen zur Zurechenbarkeit.
Des Weiteren musste die Kammer aber auch die Schwere des Vergehens bewerten. Das Verschulden des Unternehmens sei dabei gering und das Bußgeld unangemessen hoch, so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Herausgabe fehlte es an dem notwendigen Problembewusstsein.