YouTube klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

30. Juli 2021

Google Ireland hat im Auftrag der Tochtergesellschaft YouTube beim Verwaltungsgericht Köln Feststellungsklage gegen die jüngsten Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) eingereicht. Im Wesentlichen wendet YouTube sich gegen die Verpflichtung, in potentiell strafrechtlich relevanten Fällen, automatisch Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt weitergeben zu müssen.

Hintergrund:
Im Jahr 2017 wurde zur besseren Bekämpfung von Hass im Netz das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Nunmehr wurde eine erste große Ergänzung vorgenommen, welche zum 01.Februar 2021 Wirkung entfalten soll. Neu eingefügt wird, unter anderem, der § 3a NetzDG; dieser beinhaltet eine Meldepflicht der sozialen Netzwerke. Diese sieht vor, dass der Anbieter eines sozialen Netzwerks in bestimmten Fällen dem Bundeskriminalamt (BKA) Inhalte übermitteln muss. Die Meldepflicht besteht außerdem, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass rechtswidrige Inhalte mindestens einen der in § 3a Abs.2 Nr. 3 NetzDG genannten Tatbestände (z.B „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86 StGB, „Volksverhetzung“ gemäß § 130 StGB oder „Bedrohung“ gemäß § 241 StGB) erfüllen und ferner nicht gerechtfertigt sind.

YouTube kritisiert die gesetzliche Verpflichtung, die besagt, dass die personenbezogenen Daten jener Personen, von denen angenommen wird, dass sie im Internet hasserfüllte Inhalte teilen, an die Strafverfolgungsbehörde weitergegeben werden sollen. Danach wird entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht. Dieser eklatante Eingriff in die Rechte der Nutzer steht laut Youtube nicht nur in Konflikt mit geltendem Datenschutzrecht, sondern auch mit der deutschen Verfassung und dem Europäischen Recht. YouTube führt dazu aus, dass Daten unschuldiger Menschen ohne ihr Wissen in einer Datenbank landen könnten.

In einem Blogbeitrag betont YouTube, dass es bereits seit vielen Jahren Auskunftsersuchen nachkomme und mit deutschen Behörden zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zusammenarbeite. Diverse weitere Änderungen am NetzDG sind bereits nach der Verabschiedung zur Jahresmitte in Kraft getreten.

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