Google reagiert auf den Wegfall des Privacy Shield

30. September 2021

Seit Jahren steht Google in puncto Datenschutz in vielfacher Hinsicht unter Kritik. Nun sollen auch bei dem Tech-Riesen für die eigenen Cloud-Dienste die überarbeiteten Standarvertragsklauseln gelten. Im Zuge einer Aktualisierung der Datenschutzbedingungen habe man auch die neuen SCCs aufgenommen, teilte Google mit. Laut Google soll dies eine transparente Unterstützung der Cloud-Kunden bei der Einhaltung der geltenden europäischen Datenschutzgesetze und eine Vereinfachung der Prozesse gewährleisten.

Seitdem das sog. Privacy – Shield – Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof mit seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache “Schrems II” aufgehoben wurde, steht fest, dass bei einer Datenübertragung in die USA aktuell keine ausreichende Sicherung und Rechtewahrung für EU-Bürger vorhanden ist. Das Gericht zeigte wiederholt auf, dass US-Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) oder der Cloud Act einen massenhaften Zugriff durch Sicherheitsbehörden wie die NSA oder das FBI erlauben. Der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) enthält bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Übermittlung auch außerhalb der USA gespeicherter Daten an US-Behörden. So können auch Daten europäischer Bürger ohne Weiteres in die Hände der US-Behörden gelangen, wenn diese sie bei einer amerikanischen Muttergesellschaft zB. einem Cloudanbieter herausverlangt. Dies steht allerdings im Widerspruch mit Art. 48 DSGVO und stellt europäische Unternehmen vor die Frage, ob sie Unternehmen mit Muttergesellschaft in den USA zur Auftragsverarbeitung überhaupt rechtskonform einsetzen können oder nicht zu europäischen Anbietern wechseln sollten.

Verbliebenes Instrument zum Schutz des europäischen Datenschutzniveaus sind die Standardvertragsklauseln (SCCs), die die Europäische Kommission am 04.06.2021 in neuer Version und angepasst an die erhöhten Anforderungen des “Schrems II- Urteils” veröffentlichte. Diese werden die aktuell noch gültigen SCCs, die unter der vorherigen Datenschutzrichtlinie 95/46 verabschiedet wurden, ersetzen. Die neuen SCCs legen sowohl Datenexporteuren als auch Datenimporteuren erweiterte Pflichten auf. Google ist nach Amazon Web Services und Azure von Microsoft der nächste große Cloudanbieter, der die neuen SCCs implementiert.

Bei ihrer Umsetzung könnten allerdings einige Punkte spannend werden. So ist nach Klausel 14 der Datenimporteur verpflichtet, umfangreiche Informationen bereitzustellen, durch die eine Bewertung des Risikos der Datenübermittlung im Einzelfall möglich wird. Insbesondere ist entscheidend, dass nicht nur das allgemeine Datenschutzniveau im Empfängerland bewertet wird, sondern das konkrete Schutzniveau für die konkret übertragenen Daten eingeschätzt werden muss. Das könnte bedeuten, dass – anders als bisher – Google im großen Umfang datenschutzrechtlich tätig werden und interne Prozesse offenlegen müsste.