Ausgespäht über den Katzenfutterautomaten
Die Polizei Gelsenkirchen gab Anfang dieser Woche über eine Pressemittelung bekannt, dass eine 23-Jährige Frau über die Kamera ihres Katzenfutterautomaten ausgespäht worden sei. Die Frau habe daraufhin Strafanzeigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach §201 StGB gestellt.
Die Hintergründe
Samstag kurz nach Mitternacht habe die Frau die Polizei gerufen. Eine unbekannte Person habe auf „Instagram” Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung veröffentlicht. Diese Aufnahmen stammen von dem smarten Katzenfutterautomaten, der sich in der Wohnung der Frau befinde.
Der Automat sei mit dem heimischen WLAN verbunden gewesen. Tatsächlich kann auf diese Weise der Katzenbesitzer seine Katze über eine App mit Futter versorgen, wenn er nicht zu Hause ist. Die App ermöglicht es, der Katze über den Futterspender ihre Nahrung zur Verfügung zu stellen. Außerdem kann der Besitzer seine Katze beobachten.
In diesem Fall sei die Kamerafunktion allerdings missbräuchlich verwendet worden, sodass der Täter sogar einen Teil der aufgenommenen Bilder im Online-Netzwerk Instagram veröffentlicht habe. Um einen möglichen Missbrauch vorzubeugen, empfahl die Polizei Gelsenkirchen den WLAN-Zugang vor der Nutzung durch fremde Personen zu schützen. Zusätzlich sollten Wohnungs- und Hausbesitzer ihre Geräte, die Ton- und Bildaufnahmen anfertigten können, nicht innerhalb des Sicht- und Hörbereiches aufstellen.