LfDI BaWü fordert OpenAI zur Stellungnahme auf

26. April 2023

Dr. Jan Wacke, der leitende Beamte beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, betont, dass Anwendungen im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen und unseren europäischen Werten stehen sollten. Derzeit führt er Gespräche mit dem Betreiber von ChatGPT, bevor er eine Bewertung des Dienstes vornimmt. Für das Vertrauen der Bürger in den technologischen Fortschritt ist es unerlässlich, dass die eingesetzten Technologien die Bürgerrechte auch im digitalen Raum respektieren.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist auf das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI zugegangenen und hat es zur Stellungnahme zu dem von ihm betriebenen Dienst ChatGPT aufgefordert.

Verpflichtungen für OpenAI aus der DSGVO

Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung ist es erforderlich, dass Anbieter von Dienstleistungen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in der Lage sind, zu erklären, welche Daten zu welchem Zweck und auf welche Weise verarbeitet werden. Zusätzlich müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten. Wenn jedoch sensible Daten wie Informationen zum Gesundheitszustand, zur sexuellen Identität, zur Weltanschauung oder zur familiären und finanziellen Situation verarbeitet werden, müssen spezielle Regelungen eingehalten werden. Außerdem müssen die Rechte der Betroffenen, wie beispielsweise das Recht auf Berichtigung oder Auskunft, respektiert werden.

Zusammenarbeit des LfDI mit dem EDSA

Im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahrens lässt sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit ChatGPT erläutern. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben die Fragen, die an OpenAI gerichtet sind, gemeinsam abgestimmt. Der Landesbeauftragte arbeitet auch auf europäischer Ebene intensiv in einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutz-Ausschusses (EDSA) mit, um ein einheitliches Vorgehen bei der Untersuchung von ChatGPT zu fördern. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus Artikel 55 Absatz 1 DS-GVO in Verbindung mit § 40 BDSG, wenn keine Niederlassung von OpenAI in Europa genannt wird.

Aufklärung über künstliche Intelligenz durch LfDI

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg beschäftigt sich seit einiger Zeit mit KI-Anwendungen. Er berät verantwortliche Stellen in Baden-Württemberg, wo immer möglich, um Datenschutz und Digitalisierung zusammenzubringen und so eine nachhaltige technologische Entwicklung zu fördern. Im vergangenen Jahr hat der Landesbeauftragte eine Veranstaltungsreihe zum Thema Künstliche Intelligenz organisiert und zahlreiche Vorträge auf seinem PeerTube-Server zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Jahr wird er im Oktober wieder Behörden, Unternehmen und BürgerInnen zu einer KI-Veranstaltungsreihe einladen, um über Anforderungen an eine bürgerfreundliche digitale Entwicklung und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen zu sprechen und aufzuklären sowie zu diskutieren.

Der Landesbeauftragte berichtet in seinem Tätigkeitsbericht in Kapitel 1.5, ab Seite 23 ausführlich über Künstliche Intelligenz.