DSA gültig, aber keine Einhaltung von Deutschland & TikTok?

21. Februar 2024

Seit dem 17.02.2024 ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act oder DSA) vollständig gültig für alle Online-Vermittler in der EU. Eine deutsche deutsche Behörde gibt es jedoch immer noch nicht. Wesentliche Aspekte sind die verstärkte Verantwortlichkeit von Plattformen für gehostete Inhalte, die Eindämmung illegaler Online-Aktivitäten und mehr Transparenz. Eine genaue Erläuterung, was aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist, finden Sie in unserem Artikel vom letzten Monat. Schon am 19.02.2024 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie ein förmliches Verfahren gegen TikTok eingeleitet hat.

Was ändert sich?

Ab letzter Woche müssen alle größeren Online-Plattformen, also solche, die 50 Personen oder mehr beschäftigen und einen Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro erwirtschaften, neue Regeln befolgen. Dazu gehört laut der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16.02.2024 unteranderem, dass Plattformbetreiber für Nutzer Meldemechanismen einrichten müssen und mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern arbeiten. Besonderes Augenmerk legt der DSA zudem auf den Schutz Minderjähriger, die keine gezielte personalisierte Werbung erhalten dürfen. Gezielte Werbung darf außerdem nicht aufgrund besonders sensibler personenbezogener Daten wie etwa politischer oder religiöser Überzeugungen ausgespielt werden. Weiterhin müssen Nutzer klare Informationen über die angezeigte Werbung erhalten, einschließlich darüber, warum sie diese sehen. Im einem Moderationsvorfall müssen Nutzer zudem eine angemessene Begründung und eine Möglichkeit zur Anfechtung erhalten. Außerdem sind die Parameter des Inhaltsempfehlungssystem transparent den Nutzern darzustellen.

Wer ist zuständig?

Für Online-Vermittler, die nicht zu den sehr großen gehören, sind die Behörden auf nationaler Ebene zuständig. Hierfür soll es eine unabhängige koordinierende Regulierungsbehörde geben, die sogenannten Digital Services Coordinators (DSC). Zu ihren Aufgaben gehören etwa die Entgegennahme von Nutzerbeschwerden und die Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften.

Zur Übersicht, wer für das jeweilige Land zuständig ist, hat die EU-Kommission eine Website eingerichtet. Deutschland gehört allerdings neben zum Beispiel Belgien und Frankreich zu den Ländern, in denen es eine solche Behörde noch nicht gibt. Das bedeutet, dass in Deutschland der DSA anwendbar wird, bevor es überhaupt nationale Kontroll- oder Durchsetzungsmechanismen gibt. Daneben hat der deutsche Gesetzgeber auch noch keine sonstigen Gesetze angepasst, um Widersprüche zu vermeiden. Ein erster Entwurf hierfür wurde erst am 22.12.2023 auf den Weg gebracht. Nach der ersten Lesung am 18.01.2024 sind die zweite und dritte Lesung für Anfang März vorgesehen. Insofern ist vor April voraussichtlich nicht mit Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen.

Bereits erste Verfahren gegen TikTok

Für die 19 sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen, ist der DSA bereits sei Ende August 2023 gültig. Dazu gehört auch die Social-Media-Plattform TikTok, gegen die laut Pressemitteilung vom 19.02.2024 die EU-Kommission ein förmliches Verfahren zur Kontrolle von Verletzungen des DSA eingeleitet hat. Dabei geht es um Jugendschutz, Werbung, Transparenz, Forschungszwecke, Datenschutz und suchterzeugende Produktgestaltung.

Fazit

Die Einführung des Gesetzes über digitale Dienste für alle Online-Plattformen in der EU markiert einen wichtigen Meilenstein für die Online-Rechte der Nutzer. Es stellt sicher, dass alle Plattformen in der EU die gleichen hohen Standards in Bezug auf den Schutz der Nutzerrechte einhalten müssen. Nun ist vor allem der Bundesgesetzgeber angehalten schnell ein Regelwerk zu schaffen, damit Plattformbetreiber alle Mittel erhalten, um ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können.