Bundesrat stoppt das beschlossene Sicherheitspaket

23. Oktober 2024

Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Sicherheitspaket hat eine Debatte sowohl im Parlament als auch im Bundesrat ausgelöst. Während die Regierung das Paket als notwendiges Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ansieht, gibt es auf Länderebene erhebliche Widerstände gegen die geplanten Maßnahmen. Deshalb stoppt der Bundesrat mit Abstimmung vom 18.10.2024 das vom Bundestag beschlossene Sicherheitspaket.

Verabschiedung durch den Bundestag

Ende August hatte die Bundesregierung nach dem Messerangriff in Solingen ein Sicherheitspaket verabschiedet, dass die Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden erweitern und für eine vereinfachtere Terrorismusbekämpfung sorgen sollte. Am 18.10.2024 hatte das Parlament das Maßnahmenpaket dann verabschiedet. Dem vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion im Parlament. Die Regierungsfraktionen verteidigten das Sicherheitspaket als notwendiges und geeignetes Mittel für mehr Sicherheit. CDU/CSU, AfD, die Linken und das BSW stimmten dagegen. Sie kritisierten die Maßnahmen als unzureichend oder als zu weitreichend.

Zentrale Elemente des Sicherheitspakets

Im Fokus stehen insbesondere neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei, darunter der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Analyse großer Datenmengen und die biometrische Überwachung von Ausländern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies umfasst die automatisierte Stimm- und Gesichtserkennung, die mithilfe von öffentlich zugänglichen Internetdaten durchgeführt werden soll.

Datenschutzrechtliche Bedenken

In den letzten Wochen gab es insbesondere von Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützern regelmäßige und vehemente Kritik an den geplanten Maßnahmen. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte etwa in ihrer ersten offiziellen Rede bereits darauf hingewiesen, dass hierbei unbedingt der Datenschutz zu beachten sei und bei mehr Überwachungsmaßnahmen auch das Risiko von falschen Verdächtigungen steige. Der Chaos Computer Club sieht zudem im Bundestagsbeschluss einen Bruch des Koalitionsvertrags. Statt den „anwachsenden staatlichen Datensammlungen einen Riegel vorschieben“ hätte man eine „biometrische Massenüberwachung“ beschlossen.

Bundesrat lehnt wesentliche Teile ab

Auch im Bundesrat stieß das Sicherheitspaket nun auf Widerstand, weshalb die für die Zustimmung erforderliche Mindeststimmzahl von 35 nicht erreicht wurde. Interessanterweise liegt dies allerdings nicht an den oben beschriebenen Gefahren für Datenschutz und Grundrechte. Vielmehr reichen nach Ansicht der Mehrheit des Bundesrats die geplanten Änderungen für eine effektive Sicherheitsbekämpfung noch nicht aus. Insbesondere Bayern und Berlin äußerten erhebliche Bedenken. Passieren ließ der Bundesrat allerdings den Teil, der dem BAMF eine biometrische Überwachung gestattet. Zudem sollten aber BKA und Bundespolizei die Befugnis erhalten, große polizeiliche Datenbanken zusammenzuführen und Big-Data-Auswertungen mittels KI vorzunehmen.

Wie geht es nun weiter?

Der Bundestag und die Bundesregierung haben nun die Möglichkeit sich an den Vermittlungsausschuss zu wenden und über diesen Weg eine Einigung zu erzielen. Im Anschluss stimmt der Bundesrat dann erneut ab. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist weiterhin die Billigung durch den Bundesrat zwingend erforderlich. Wann und ob eine solche erzielt werden kann, ist bislang unklar.

Fazit

Das neue Sicherheitspaket der Bundesregierung spaltet die politischen Lager und sorgt für intensive Diskussionen über die Balance zwischen innerer Sicherheit und dem Schutz der Bürgerrechte. Während die Regierung das Paket als notwendig erachtet, um auf die steigenden Bedrohungen durch Terrorismus und schwere Kriminalität zu reagieren, sehen Kritiker darin eine Gefahr für die Privatsphäre und die Unschuldsvermutung. Andere meinen, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Der Einsatz von KI und biometrischen Überwachungstechnologien wird in Zukunft eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung spielen, doch es bleibt unklar, in welchem Umfang diese Technologien eingesetzt werden dürfen.