DSA: Bundestag verabschiedet DDG

5. April 2024

Über einen Monat nach Gültigwerden des Digital Services Act (DSA) verabschiedet der Deutsche Bundestag verspätet das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am 21.03.2024. Hierbei handelt es sich um das deutsche Begleitgesetz zum DSA, dass vor allem die Zuständigkeit deutscher Behörden regeln soll.

Die Verabschiedung des DDG

Der DSA soll in der EU für eine gesteigerte Verantwortlichkeit von Online-Plattformen für gehostete Inhalte sorgen. Insbesondere soll dies Hass, Diskriminierung und sonstiger illegaler Online-Aktivität entgegenwirken. Seit dem 17.02.2024 ist der DSA nun vollständig gültig und muss umgesetzt werden. Das gilt auch für die Verpflichtung der Mitgliedstaaten für eine ordnungsgemäße Durchsetzung zu sorgen. Ungünstig, wenn man wie Deutschland hierzu nicht mal eine zuständige Behörde festgelegt hat. Nun hat der Bundestag über einen Monat später zumindest das DDG als Begleitgesetz zum DSA verabschiedet. Der Beschluss erfolgte durch Koalitionsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten und die Linke sich enthielt. Die Verspätung resultierte aufgrund von Uneinigkeiten zwischen den Ministerien bezüglich der Zuständigkeit für die Durchsetzung des DSA.

Der Digital Services Coordinator

Das Gesetz wird in großen Teilen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das Telemediengesetz (TMG) vollständig aufheben. Zuständig für die Durchsetzung ist laut dem neuen Gesetz nun eine neue unabhängige Einrichtung bei der Bundesnetzagentur, der sogenannte Koordinator für Digitale Dienste (Digital Services Coordinator, DSC). Der Präsident der Bundesnetzagentur wählt diesen in einem Ausschreibungsverfahren aus, wobei der DSC nicht zugleich Inhaber oder Leiter eines Digitalunternehmens sein darf. Dieser soll zusammen mit den Landesmedienanstalten, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) für eine ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften sorgen.

Beschwerdemanagementsystem

Um die Aufgabenlast des BKA zu mindern, soll der DSC ein benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem implementieren. Plattformen müssen nämlich bei gewissen Anhaltspunkten für illegale Aktivität Meldungen bei dem BKA einreichen. So würde man den Arbeitsaufwand reduzieren und ein transparentes Vorgehen schaffen. Weiterhin soll die Koordinierungsstelle einen Beirat mit Auskunftsrechten erhalten.

Bereits erste Verstöße?

Bereits am 19.02.2024 hatte die EU-Kommission gegen TikTok ein förmliches Verfahren zur Kontrolle von Verletzungen des DSA eingeleitet. Außerdem hat die EU-Kommission am 01.03.2023 Meta zur Bereitstellung von Informationen im Rahmen ihres Bezahl-Abos aufgefordert. Um Risiken bei Wahlen zu minimieren, hat die Kommission am 26.03.2024 auch Leitlinien für den DSA in diesem Zusammenhang veröffentlicht. Zuletzt hat nun der Europäische Gerichtshof mittels eines Beschlusses des Vizepräsidenten (C-639/23 P(R)) den Antrag von Amazon auf Aussetzung ihrer Pflicht, ein Werbearchiv öffentlich zugänglich zu machen, zurückgewiesen.

Fazit

Trotz der Verabschiedung des DDG gibt es weiterhin Kritikpunkte, insbesondere in Bezug auf die Beibehaltung von Websperren, die von einigen als ineffektiv angesehen werden. Die Debatte über die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet ist weiterhin offen. Insbesondere aber auch in Anbetracht bevorstehender Wahlen ist es sehr zu bedauern, dass das Gesetz verspätet kommt. Nun wird eine Durchsetzung des DSA bis dahin umso schwerer.

Kategorien: Allgemein · DDG · Online-Datenschutz