HmbBfDI: Prüfung von Tracking durch Drittdienste

2. Mai 2025

Die datenschutzrechtliche Konformität beim Einsatz von Drittdiensten auf Websites bleibt ein zentrales Anliegen der Aufsichtsbehörden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Frühjahr 2025 laut einer Mitteilung vom 24.04.2025 eine umfassende automatisierte Prüfung gestartet, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vom Tracking durch Drittdienste zu kontrollieren. Die Ergebnisse zeigen, dass während der Großteil die Anforderungen erfüllt, bei rund 185 der 1000 geprüften Fälle Handlungsbedarf besteht.

Tracking durch Drittanbieter

Viele Websitebetreiber setzen externe Dienste ein, um Funktionen wie Standortanzeigen, Analysewerkzeuge oder Werbeeinblendungen zu ermöglichen. Dabei ist oft unklar, dass diese Integrationen zu einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer führen können, indem Dritte personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder Nutzungsverhalten erhalten.

Ergebnisse der Prüfaktion

Im Rahmen der Zufallsauswahl wurden 1000 in Hamburg betriebene Websites analysiert. Bei 185 davon stellte der HmbBfDI fest, dass Drittdienste bereits beim Aufruf der Website aktiv werden. Sie würden Nutzerdaten erfassen, ohne dass eine vorherige Einwilligung der Nutzer erfolgt sei. Hierbei prüfte er sowohl Verstöße gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Besonders häufig betroffen gewesen seien bekannte Dienste wie Google Analytics, Google Maps und Google Ads. Aber auch Integrationen von YouTube, Facebook, Vimeo, Microsoft Advertising, Pinterest und LinkedIn beanstandete er. In vielen Fällen seien die Dienste technisch so eingebunden, dass eine Datenübertragung an die Drittanbieter bereits mit dem Seitenaufruf begann. Die gesetzlich geforderte informierte Einwilligung der Seitenbesucher liege dann nicht vor.

Reaktion der Aufsichtsbehörde

Die Betreiber der betroffenen Websites habe der HmbBfDI laut seiner Pressemitteilung schriftlich über die festgestellten Mängel informiert, sodass sie nun Gelegenheit zur Nachbesserung erhielten. Flankierend bietet die Behörde ein Beratungsangebot und eine Telefonsprechstunde an, um die Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzkonformer Lösungen zu unterstützen. Es sei Ziel der Maßnahme ein Bewusstsein für die rechtlichen Anforderungen zu schaffen und die Datenschutz-Compliance nachhaltig zu verbessern.

Fazit

Die Prüfung von Tracking durch Drittdienste durch den HmbBfDI sollte für alle Unternehmen Anlass sein, die eigene Website und insbesondere den Einsatz von Drittdiensten kritisch zu überprüfen. Wer rechtswidrig Tracking-Dienste einsetzt, läuft Gefahr nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust des Vertrauens der Nutzer zu riskieren. Wir als Externe Datenschutzbeauftragte helfen Ihnen bei einem rechtskonformen Einsatz von Drittanbieterdiensten gerne weiter.