DMA-Strafe gegen Meta wegen Abo-Modells

30. April 2025

Mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) im März 2024 hat die EU-Kommission die Kontrolle über marktbeherrschende Digitalkonzerne deutlich verschärft. Nun verhängte sie erstmals Bußgelder auf Grundlage dieser neuen Vorschriften. Zunächst soll Meta laut einer Feststellung vom 22.04.2025 eine DMA-Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro zahlen wegen des vor etwa eineinhalb Jahren eingeführten Abo-Modells. Apple trifft daneben ein Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro. Der Fall zeigt, dass die EU den Anspruch erhebt, die Regeln im digitalen Binnenmarkt auch gegenüber den großen US-Konzernen konsequent durchzusetzen. Allerdings ist der Streit längst nicht abgeschlossen.

Metas Pay Or Okay

Schon seit November 2023 stellt Meta seine Instagram- und Facebook-Nutzer vor die Wahl. Sie können sich entweder für ein teures Bezahl-Abo entscheiden oder dem Dienst kostenlos mit personalisierter Werbung zustimmen. Verschiedene Experten haben bereits unmittelbar danach Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert. Die Datenschutzorganisation noyb sah hierin sogar eine erzwungene Einwilligung und hat deshalb bereits zwei Beschwerde eingereicht. Im April 2024 folgte eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) auf Anträge von Datenschutzbehörden.

Verfahren der EU-Kommission nach dem DMA

Die EU-Kommission hat zudem im März 2024, nachdem sie Meta zur Bereitstellung weiterer Informationen aufgefordert hatte, ein Verfahren nach dem DMA eingeleitet. Im Juli 2024 stellte sie dann vorläufig fest, dass Metas “Pay or Okay”-Werbemodell gegen den DMA verstößt. Nun hat die EU-Kommission den Verstoß abschließend festgestellt und eine entsprechende DMA-Strafe gegen Meta wegen des Abo-Modells in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt.

Verstoß aufgrund mangelnder Freiwilligkeit

Im Mittelpunkt der Erläuterung stand der Vorwurf einer Missachtung von Art. 5 Abs. 2 DMA. Danach darf der Gatekeeper die personenbezogenen Daten aus dienstübergreifenden Systemen nur nutzen, wenn dem Endnutzer eine spezifische Wahl gegeben wurde und er gemäß Art. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hierzu eingewilligt hat. Gatekeeper dürften den Zugang zu ihren Diensten oder bestimmten Funktionen nicht von der Zustimmung zur Datenkombination abhängig machen. Die von Meta angebotene Alternative sei laut der EU-Kommission nicht gleichwertig und zugleich weniger personalisiert. So sei eine ungezwungene Einwilligung der Nutzer zu der Kombination ihrer Daten nicht möglich. Eine neue, angeblich datensparsamere Option, die Meta im November 2024 eingeführt haben soll, wird aktuell noch von der Kommission geprüft. Die verhängte Strafe betrifft allein den Zeitraum davor.

Weiterer Verstoß durch Apple

Apple wird vorgeworfen, App-Entwickler systematisch daran gehindert zu haben, Nutzer über günstigere oder alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren. Durch diese Einschränkungen hätten Verbraucher nicht frei entscheiden können, sondern seien in das Apple-Ökosystem gezwungen worden.

Juristische Auseinandersetzung vorprogrammiert

Die beiden Konzerne haben nun 60 Tage Zeit, den Beschlüssen der Kommission Folge zu leisten. Andernfalls drohen Zwangsgelder. Apple kritisierte das Vorgehen der EU-Kommission als unfair und bemängelte, trotz umfassender Anpassungen und zahlloser Gespräche sei die Kommission immer wieder von sich selbst gesetzten Maßstäben abgerückt. Apple sieht sich gezwungen, Technologien ohne entsprechenden Ausgleich abzugeben. Insofern habe Apple gegenüber heise online bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

Politische Dimension

Die Verfahren gegen Apple und Meta könnten auch über den konkreten Rechtsstreit hinaus eine erhebliche politische Tragweite haben. Insofern könnten die EU-US-Beziehung, die aus datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin bereits am seidenen Faden hängt, weiter auseinander driften. Andrew Ferguson, Vorsitzender der US-Bundeshandelskommission (FTC) soll geäußert haben, dass der DMA in der Praxis einer Benachteiligung amerikanischer Techkonzerne in Form einer Besteuerung gleichkomme. Die EU-Kommission erkläre hingegen, dass es ihr allein um die Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Marktes gehe. Vor diesem Hintergrund ist auch anzumerken, dass die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise in die Nähe des vollen Sanktionspotienzials des DMA mit bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gekommen ist. Bei Meta entspricht das über 15 Milliarden USD und bei Apple über 40 Milliarden USD.

Fazit

Mit den ersten Strafen unter dem DMA stellt die EU-Kommission klar, dass sie bei der Regulierung der großen Techkonzerne Ernst macht. Ob Apple und Meta die noch moderaten Bußgelder empfindlich treffen, ist aber fraglich. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist insbesondere die DMA-Strafe gegen Meta wegen des Abo-Modells spannend. Die eingeleiteten Rechtsmittelverfahren werden darüber entscheiden, wie belastbar die rechtlichen Grundlagen der Kommission sind.