LfDI MV: Bedeutung von Datenschutz für Grundrechtsschutz

30. Mai 2025

Letzte Woche hatten zwei zentrale Wegmarken für den Datenschutz ihr Jubiläum. Zum einen das Inkrafttreten der Landesverfassung vom Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1993, die den Datenschutz ausdrücklich als Landesgrundrecht verankerte. Zum anderen der Beginn der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV), Sebastian Schmidt, nimmt dies zum Anlass, in einer Pressemitteilung vom 23.05.2025 die Bedeutung von Datenschutz für Grundrechtsschutz zu betonen.

Verfassungsrechtlicher Datenschutz

Mit Art. 6 Abs. 1 der Landesverfassung hat Mecklenburg-Vorpommern 1993 frühzeitig und mit klarer Motivation den Datenschutz in seine verfassungsrechtliche Ordnung aufgenommen. Diese Entscheidung war nicht willkürlich, sondern basierte auf den konkreten Erfahrungen der Bürger in der ehemaligen DDR, in der die Staatssicherheit systematisch persönliche Informationen sammelte und nutzte.

Datenschutz als verbindlicher Standard in der EU

Zudem wurde mit dem 2009 in Kraft getretenen Art. 8 der Charta der Grundrechte der EU und der verbindlichen Anwendbarkeit der DSGVO am 25.05.2018 ein weiterer Meilenstein erreicht. Insofern hob die DSGVO das Datenschutzniveau in Europa gegenüber staatlichen Einrichtungen auf ein einheitliches und hohes Maß. Gleichzeitig verschärfte sie die Anforderungen an private Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Unternehmen bedeutet dies seither, dass sie ihren Umgang mit Daten transparent gestalten, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen und die Betroffenenrechte in vollem Umfang achten müssen.

Bedeutung von Datenschutz für gesellschaftlichen Schutz

Der LfDI MV weist in seiner Pressemitteilung auf die Relevanz und den Wert von personenbezogenen Daten für das 21. Jahrhundert hin und betont die Bedeutung von Datenschutz für Grundrechtsschutz. Sebastian Schmidt vergleicht Datenschutz mit dem Anlegen des Sicherheitsgurts im Auto oder dem Aufsetzen eines Fahrradhelms. In der alltäglichen Praxis „mit etwas Routine“ erfordere der Schutz persönlicher Daten kaum Mühe, entfalte im Ernstfall aber große Wirkung. Es sei essenziell, Daten mit dem gleichen Maß zu schützen, wie es bei Eigentum getan werde.

Blick auf die aktuelle Debatte um Deregulierung

Der Aufruf, das hohe Datenschutzniveau nicht leichtfertig preiszugeben, kommt zur rechten Zeit. Die politischen Diskussionen auf europäischer Ebene über eine Lockerung der DSGVO, etwa im Rahmen geplanter Vereinfachungspakete, zeigen, dass auch etablierte Grundrechte unter Druck geraten können. In einer solchen Debatte ist die Einordnung aus Mecklenburg-Vorpommern wertvoll. Datenschutz darf nicht vorrangig als Belastung gesehen werden, sondern ist Bestandteil eines funktionierenden, demokratischen Gemeinwesens, in dem auch technologische Entwicklung an menschenrechtlichen Maßstäben gemessen wird. Im Übrigen kann Datenschutz, wenn er richtig eingesetzt nicht innovationshindern, sondern -fördernd wirken. Die Bedeutung von Datenschutz für Grundrechtsschutz ergibt sich zum einen aus der Absicherung vor Überwachung durch den Staat, die dann beispielsweise weiter freie Willensbildung und -äußerung gewährt. Andererseits schützt Datenschutz auch etwa vor der Einflussnahme in Willensbildungsprozesse zum Beispiel auf den sozialen Medien durch große Tech-Konzerne.

Fazit

Das doppelte Jubiläum in Mecklenburg-Vorpommern erinnert eindrücklich daran, dass Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein historisch gewachsenes Schutzrecht ist. Die Erfahrungen mit staatlicher Überwachung und wirtschaftlicher Datenverwertung machen deutlich, wie notwendig ein starker rechtlicher Rahmen ist. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, liegt hierin auch eine Chance. Datenschutzkonformität schafft Vertrauen, stärkt die Kundenbeziehung und stellt langfristig einen Wettbewerbsvorteil dar. Zudem kann aus wirtschaftspolitischer Perspektive ein Rechtssystem, dass neben anderen Grundrechten auch Datenschutz bietet, auch Fachkräfte anziehen.