ESG-Scores: Nachhaltigkeitsmaßstab oder Greenwashing-Risiko?

Ecological – Social – Governance – ESG-Scores sollen sichtbar machen, wie nachhaltig ein Unternehmen tatsächlich handelt und wie stark diese Werte in Strategie, Organisation und Geschäftsmodell verankert sind. Doch wie aussagekräftig sind solche Bewertungen wirklich und wo beginnt das Risiko, dass ESG-Scores eher als Marketinginstrument für Greenwashing genutzt werden?

Eine Studie der Universität Augsburg aus dem Jahr 2025 analysiert wie ESC-Bewertungen von Unternehmen und Greenwashing-Vorwürfe zusammenhängen.

Wie funktionieren ESG-Bewertungen?

ESG steht für Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Bewertung orientiert sich an Nachhaltigkeitskriterien, die häufig in drei Bereiche eingeteilt werden: Environmental, Social und Governance. Dabei geht es nicht nur um Unternehmensinteressen, sondern auch um die Auswirkungen auf Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden und weitere Stakeholder.

Im Bereich Umwelt werden etwa CO₂-Fußabdruck, Ressourcennutzung, Abfallmanagement und Energieeffizienz betrachtet. Der Bereich Soziales umfasst unter anderem Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte, Integration, Kundenschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Governance bewertet die Art der Unternehmensführung, etwa Transparenz, ethische Grundsätze, Entscheidungsprozesse sowie Kontroll- und Aufsichtsstrukturen.

ESG-Bewertungen sollen damit einen strukturierten Überblick über ökologische, soziale und unternehmerische Risiken eines Unternehmens geben. Während ein ESG-Score meist einen numerischen Wert darstellt, ordnet ein ESG-Rating diesen Wert häufig im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Branche ein.

Greenwashing

Greenwashing beschreibt den Versuch von Organisationen, sich durch Kommunikation, Werbung oder Marketing ein nachhaltiges bzw. „grünes“ Image zu geben, ohne entsprechende Maßnahmen im operativen Geschäft tatsächlich systematisch umzusetzen oder nachzuweisen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies irreführend sein, etwa wenn Umweltvorteile beworben werden, die tatsächlich gar nicht oder nicht in dem dargestellten Umfang bestehen. Gerade bei Produkten oder Dienstleistungen, bei denen Nachhaltigkeit ein wesentliches Kaufargument ist, kann ein solcher Eindruck die geschäftliche Entscheidung erheblich beeinflussen.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu fördern, werden ab dem 27. September die Vorgaben aus der europäische EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen. Änderungen umfassen unter anderem die Schwarze Liste der Geschäftspraktiken im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG oder das Verbot von allgemeinen, nicht nachweisbaren Umweltaussagen.

Wie hängen Greenwashing-Vorwürfe und ESG-Bewertungen zusammen?

Die Studie der Universität Augsburg untersucht, wie ESG-Bewertungen und tatsächliche Greenwashing-Vorwürfe bei Unternehmen des STOXX Europe 600 zusammenhängen. Dabei wurden ESG-Scores mit scheinbarer Umweltleistung, tatsächlicher Umweltleistung und Greenwashing-Risiken verglichen.

Die Ergebnisse zeigen, dass ESG-Scores teilweise auch das Greenwashing-Risiko eines Unternehmens widerspiegeln. Auffällig ist aber zugleich, dass ESG-Bewertungen stark mit der nach außen dargestellten Umweltleistung zusammenhängen. Das bedeutet: Von Unternehmen selbst bereitgestellte Nachhaltigkeitsinformationen können die tatsächliche Umweltleistung überzeichnen und dadurch ESG-Scores positiv beeinflussen. Dadurch kann ein Anreiz entstehen, vor allem die sichtbare Nachhaltigkeitskommunikation zu verbessern, ohne dass die tatsächliche Umweltwirkung entsprechend steigt.

Greenwashing vermeiden: Was Unternehmen beachten sollten

Um Greenwashing-Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation klar und überprüfbar gestalten sowie umweltbezogene Aussagen stets durch belastbare Nachweise, transparente Kriterien und nachvollziehbare Prozesse absichern. ESG-Scores können dabei ein Orientierungspunkt sein, ersetzen aber keine eigene Prüfung der tatsächlichen Nachhaltigkeitsleistung.

Rechtlich bleibt insbesondere das Irreführungsverbot nach §§ 5, 5a UWG zentral. Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema durch die EmpCo-Richtlinie, die in Deutschland vor allem über Änderungen des UWG umgesetzt wird. Sie verschärft den Irreführungstatbestand des § 5 UWG und erweitert die sogenannte „schwarze Liste“ im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG um neue Regelungen zu Umweltaussagen. Dort aufgeführte Geschäftspraktiken sind als solche unzulässig.

Die Mitgliedstaaten müssen die EmpCo-Richtlinie bis September 2026 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Nachhaltigkeitskommunikation den aktuellen und künftigen Anforderungen entspricht. Dazu gehören klare Marketingfreigaben, belastbare Dokumentation, sorgfältig geprüfte Qualitätssiegel und interne Compliance-Prozesse.

Unsere Compliance-Beratung zu Greenwashing unterstützt Sie dabei, rechtssicher zu werben, Abmahnrisiken zu vermeiden und belastbare Prozesse aufzubauen. Eine vorausschauende Greenwashing-Compliance schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.

Fazit

ESG-Bewertungen können eine hilfreiche Orientierung bieten, sind aber nur eingeschränkt geeignet, die tatsächliche Umweltleistung eines Unternehmens verlässlich abzubilden. Greenwashing bleibt deshalb ein ernst zu nehmendes Risiko, insbesondere wenn Nachhaltigkeitsaussagen nicht ausreichend belegt werden. Mit der EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht steigt zudem die rechtliche Verantwortung von Unternehmen. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation daher frühzeitig prüfen und belastbare Compliance-Prozesse aufbauen.

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