HamBfDI: Neue Aufbewahrungsfristen

Mit dem Frühjahr empfiehlt sich auch für Unternehmen, ihre Datenbestände im Rahmen eines Frühjahrsputzes zu überprüfen und veraltete Informationen zu löschen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt nämlich, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck…













