EU-Kommissarin fürchtet Verwässerung des Do Not Track Ansatzes

15. Oktober 2012

Die für die digitale Agenda zuständige EU Kommissarin Neelie Kroes hat bei einer Rede am 11.10.2012 vor dem Centre for European Policy Studies ihren Befürchtungen Ausdruck verliehen, dass der “Do Not Track (DNT)” Ansatz im Rahmen der Standardisierung verwässert werden könnte.

Zu Beginn ihrer Rede bekräftigte Kroes, dass DNT ein allgemeingültiger Mechanismus sein könne, um eine Einwilligung, oder das Fehlen einer Einwilligung, zu kommunizieren. Weiterhin sei positiv zu vermerken, dass einige Browserhersteller schnell auf den DNT Zug aufgesprungen seien.

Dann kommt Kroes jedoch darauf zu sprechen, dass die Standardisierung nicht nach Plan verlaufe und führt drei Punkte aus, auf die ein besonderes Augenmerk zu legen sei:

  1. Die Nutzer müssten bei Installation oder Erstbenutzung der Browsersoftware auf die Standardeinstellungen hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, diese zu ändern, weil man ansonsten nicht von einer informierten Wahl sprechen könne.
  2. Der DNT Standard dürfe es Websites nicht erlauben, die Intention der Nutzer zu hinterfragen oder zu missachten. Insbesondere finde sie die Meldungen verstörend, dass Berichten zufolge ein populärer Webserver die Möglichkeit einführen wolle, das DNT Flag zu überschreiben.
  3. Die Ausnahmen davon, was ohne Einwilligung möglich sei, müssten begrenzt bleiben. Die momentan in Rede stehenden Vorschläge seien jedoch extrem weit gefasst. An dieser Stelle zitierte Kroes den FTC Vorsitzenden Jon Leibowitz, der in diesem Zusammenhang von Schlupflöchern sprach, durch die ein virtueller Truck fahren könne.

Weiterhin führte Kroes aus, dass alle Beteiligten ein Interesse an einem starken DNT Standard haben müssten, um Insellösungen zu vermeiden. Besonders ging sie dabei auch auf US-amerikanische Werbeunternehmen ein, die „nach unseren [europäischen] Regeln spielen“ müssten, wenn sie europäische Nutzer tracken wollten. Insofern brächte eine Aufweichung des DNT Standards nichts, wenn dieser dann nicht mehr ausreiche, um die Einhaltung geltender gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen. Sie stellte klar, dass in jedem Fall die geltenden Regeln bezüglich der Einwilligungserfordernisse bei Cookies durchgesetzt würden, und ein somit ein Fehlschlag des DNT Standards in niemandes Interesse liegen könne.

Kroes fasste daher zusammen, dass ein nicht ausreichender DNT Standard für alle Beteiligten einen Verlust darstellte:

  • Die Nutzer verlören eine einfache Möglichkeit ihre Privatsphäre zu schützen
  • Die Websitebetreiber verlören einen einfachen und nutzerfreundlichen Weg, die Einwilligungserfordernisse umzusetzen
  • Dies würde letzten Endes auch den Interessen der Werbenden zuwiderlaufen

Um die Problematik weiterzuverfolgen, kündigte Kroes an, das Thema auf die Agenda der nächsten Sitzung der Artikel 29 Gruppe zu setzen.