Google: Technische Umsetzung des “Rechts auf Vergessen”

3. Juni 2014

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen unter gewissen Voraussetzungen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, reagiert. Nutzer, die Inhalte entfernen lassen möchten, können dies nun mittels Online-Formulars beantragen. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google kündigte an, jede Anfrage individuell zu prüfen (insb. auch, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über den betroffenen Nutzer enthalten) und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abzuwägen. Zudem kündigte das Unternehmen an, in den nächsten Monaten eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenzuarbeiten und die unternehmensseitigen Mechanismen zu verbessern.