Schlagwort: Axel Springer Verlag

Adblock Plus siegt vor BGH

23. April 2018

Axel Springer klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Kölner Firma Eyeo, der Klage erteilten die Richter des 1. Zivilsenats in Karlsruhe eine deutliche Absage.

Eyeo vertreibt den Adblocker Adblock Plus, welcher nach Ansicht des Springer Verlages gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Die Klägerin wollte erreichen, dass Adblocker, wie der von Eyeo, verboten werden und der Verlag Schadensersatz wegen entgangener Werbeumsätze von Eyeo fordern kann.

Die Karlsruher Richter sahen jedoch keine Gesetzesverletzung. Zur Begründung führten sie aus, dass “Eine Verdrängungsabsicht nicht vorliegt. Die Beklagte verfolgt in erster Linie die Beförderung ihres eigenen Wettbewerbs”. Eyeo erzielt selbst nur Einnahmen, wenn auch Werbung angezeigt wird, sodass für eine Verdrängung des Werbegeschäfts nicht im Interesse der Firma liegt. Unlauterer Wettbewerb liegt nicht dadurch vor, das dass Angebot von Eyeo, bestimmte Werbung gegen Beteiligte an den erzielten Umsätzen von Werbefiltern ausnimmt.

Insbesondere gelang dem Springer Verlag nicht der Nachweis, dass Eyeo Druck auf Werbetreibende ausübt. Ein Eingriff in den Markt sei zwar zweifellos gegeben, für die Werbeblockade an sich sei aber nicht Eyeo bzw. deren Adblock Plus verantwortlich, sondern der Nutzer selbst. Ebenso konnte die Umgehung von Schutzmaßnahmen nicht hinreichend dargelegt werden.

Das Geschäftsmodell mit Adblockern kann auch nicht im Wege einer Grundrechteabwägung, wobei der Pressefreiheits des Springer Verlages der Vorrang gegeben werde, verboten werden.

Der BGH gab damit der Revision Eyeos statt und legte den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro fest, zudem wurden die Rechtsmittel gegen das Urteil abgelehnt, sodass das Verfahren zumindest aus dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrechts beendet ist. Allerdings kündigte Axel Springer bereits an Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht zu erheben und schließt auch eine erneute Klage wegen Verletzung des Urheberrechts nicht aus.