Datenschützer wehren sich gegen Kritik in Regierungsgutachten
Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte bereits im März 2021 ein Gutachten mit dem Titel “Digitalisierung in Deutschland – Lehren aus der Corona-Krise” veröffenticht. Darin beschäftigt sich der Beirat nicht nur mit der krisenbedingten Digitalisierung in verschiedenen, von der Corona-Krise besonders betroffenen Bereichen, und attestiert hier ein “Organisationsversagen”. Auch wird ganz offene Kritik an – vermeintlichen – juristischen und bürokratischen Hemmnissen geäußert, wobei insbesondere “der Datenschutz” hervorgehoben wird.
Kritik am geltenden Datenschutzrecht
“Der Datenschutz” – so der Beirat werde in Deutschland oft als ein Wert angesehen, der in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern absolute Priorität genieße. Dies habe in der Corona-Krise die Nutzung digitaler Möglichkeiten “stark eingeschränkt”, etwa hinsichtlich der Corona-Warn-App (wir berichteten) oder der digitalen Patientenakte (wir berichteten). Neben dieser Kritik, dass eine Einschränkung des Datenschutzes zugunsten anderer Rechtsgüter oft pauschal abgelehnt werde, wird auch das vermeintliche “Primat der Einwilligung” in Frage gestellt. Auch wenn dies aus verfassungsrechtlicher Sicht der richtige Ausgangspunkt sei, zeige doch die praktische Umsetzung, dass die Menschen ihre Einwilligungsmöglichkeiten nicht hinreichend wahrnehmen; als Beispiel werden hier Cookie-Einwilligung im Internet genannt, welche nicht gelesen würden (wir berichteten).
Als möglicher Lösungsansatz schlägt der Beirat eine Ergänzung des “Primats der Einwilligung” durch sog. Datentreuhänder vor, wie sie auch von der EU (wir berichteten) sowie der Bundesregierung (wir berichteten) befürwortet werden. Aber auch Privacy by design und Privacy by default oder ein Schutz ähnlich der AGB-Kontrolle werden als weitere Ansätze genannt. Insgesamt sei eine “effektivere Ausgestaltung” des Datenschutzrechts auf nationaler sowie auf unionaler Ebene erforderlich. Zudem solle das Datenschutzrecht “stärker in eine allgemeine digitale Ordnungspolitik eingebettet werden, indem der Datenschutz nicht als unangreifbare Rechtsposition verstanden, sondern in Abwägungsprozesse mit anderen Rechtsgütern integriert wird.”
Datenschützer reagieren auf Kritik
Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink bezeichnete die im Gutachten geäußerte Kritik, aus datenschutzrechtlichen Gründen hätten nicht alle impfberechtigten Personen kontaktiert werden können, als “Mär”. Das Melderecht halte sehr wohl eine entsprechende Möglichkeit vor, Kontaktdaten zu solchen Zwecken zu nutzen. Auch dem Vorwurf, “der Datenschutz” nehme oftmals eine absolute Position gegenüber anderen Rechtsgütern ein, widersprach Brink. Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung in Restaurants oder Kinos werde die Selbstbestimmung über die eigenen Daten sehr wohl “massiv eingeschränkt”. Insofern attestiert Brink den Gutachtern die Absicht, das Grundrecht auf Datenschutz noch weiter einschränken zu wollen. Solchen Versuchen würden sich die Datenschützer aber auch zukünftig entgegenstellen.
Ähnlich missbilligend äußerte sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Das Gutachten sei “an relevanten Stellen teilweise irreführend formuliert oder schlicht falsch”. Auch Kelber stört sich insbesondere an dem Vorwurf, das Recht auf Datenschutz nehme eine absolute Position gegenüber anderen Rechtsgütern ein, und betonte, wie sein Kollege Brink, dass die Corona-Krise gerade das Gegenteil gezeigt habe. Hinsichtlich der Ausführungen zu anderen Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen wirft Kelber dem Beirat vor, dass die “gebotene Wissenschaftlichkeit nicht eingehalten” wurde. Insofern biete sich der Bundesdatenschutzbeauftragte gerne als Gesprächspartner an, um entsprechende Probleme künftig zu vermeiden.