Fortschritte in der Regulierung von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen?
Das nach Meinung vieler längst überfällige “WLAN-Gesetz” scheint nun tatsächlich Realität zu werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte am 11.03.2015 einen ersten Gesetzesentwurf. Dieser wird von vielen Stimmen in der Netzgemeinde sehr kritisch beurteilt. Aber auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge aus dem Hause von Minister Gabriel. Bemängelt wird in erster Linie, dass Hosting Anbieter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden sollen. So soll der neue § 10 Abs. 2 lit. a) TMG diese verpflichten, gegen “gefahrgeneigte Dienste” vorzugehen. Dieser überaus schwammige Begriff zielt wohl in erster Linie auf illegale Streamingdinste ab. Faktisch dürfte er Anbietern von öffentlichen WLANs weiter Steine in den Weg legen, da Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben. Wann genau ein solcher “gefahrgeneigter Dienst” vorliegt, ist nämlich nach wie vor ungeklärt, die enthaltenen Regelbeispiele scheinen jedenfalls nicht zur Rechtssicherheit beitragen zu können. Bemängelt werden darüber hinaus der hohe Anmelde- und Registrierungsaufwand, den die Anbieter leisten sollen.
Es gibt aber auch positive Stimmen. Insbesondere die Klarstellung, dass WLAN-Anbieter Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind, sei längst überfällig gewesen, so eco.
Ob durch die neue Gesetzesinititaive der Ausbau von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen begünstigt wird, bleibt also abzuwarten. Weitere Änderungen des Entwurfes insbesondere im Hinblick auf eine eindeutige Haftungsprivilegierung von Hosting Anbietern scheinen nicht ausgeschlossen.