18. Januar 2017
Amnesty International kritisiert in einem gestern erschienen Bericht zum “ständig expandierenden nationalen Sicherheitsstaat in Europa“ die neuen Anti-Terror-Gesetze der EU-Länder. Amnesty International vertritt die Meinung, dass nach den “verabscheuungswürdigen Anschlägen“ zu viele EU-Länder überstürzt gehandelt haben. Die neuen bzw. erneuerten Gesetze seien unverhältnismäßig und diskriminierend.
John Dalhuisen, Direktor für die Region Europa bei Amnesty International und Experte auf dem Gebiet, kritisiert, dass durch die neuen Gesetze “Grundrechte ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte ausgehebelt werden.“
Im oben genannten Bericht hat Amnesty International die Rechtslage in 14 EU-Mitgliedsstaaten unter die Lupe genommen. Kritik erfährt vor allem die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Auch in Deutschland wurden kürzlich im Eiltempo dem Bundesnachrichtendienst weitere Kompetenzen eingeräumt (wir berichteten).
5. Januar 2017
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf sich seit Ende Dezember durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung auf eine neue umfangreiche Rechtsgrundlage für seine Überwachungstätigkeit berufen. Das Gesetz berechtigt den BND ab sofort, vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen zu erheben und zu verarbeiten, solange über die ausgespähten Kabel Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt. Die so erlangten Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten dürfen für sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Das Gesetz berechtigt den BND in Gefahrensituationen eines bewaffneten Angriffs, bei Terrorismusverdacht und organisierter Kriminalität auch EU-Bürger gezielt auszuhorchen, wobei jedoch Bundesbürger herausgefiltert werden müssen. Neu ist somit die Möglichkeit Netzknoten wie den De-Cix in Frankfurt zu überwachen. Die Praxis erinnert an die der NSA in den Vereinigten Staaten. Ebenso fällt mit dem Gesetz die bisherige Grenze von maximal überwachten 20 Prozent der gesamten Leistungskapazität eines Providers. Bisher war die Rechtsgrundlage für den BND in diesen Fällen häufig umstritten und vage. Durch die im Eiltempo voran getriebene Verabschiedung durch die große Koalition (wir berichteten) besteht nun Rechtssicherheit.
18. Dezember 2014
Wie Medien berichten, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen überarbeiteten Entwurf für das geplante IT-Sicherheitsgesetz beschlossen.
40 Prozent der weltweiten Wertschöpfung basiere bereits auf der Informations- und Kommunikationstechnologie, heißt es beim bmi (Bundesministerium des Innern). Die Bundesregierung verfolge daher mit ihren Maßnahmen das Ziel, Deutschland als einen der sichersten digitalen Standorte weltweit zu etablieren.
Das neue Gesetz verpflichtet künftig Betreiber von kritischen Infrastrukturen einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einzuhalten. Zu den Betreibern kritischer Infrastrukturen zählen zum Beispiel Energieversorger, Unternehmen im Gesundheits-, Finanz- und Versicherungswesen sowie aus der Transport- und Verkehrsbranche – also Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von großer Bedeutung sind. Auch sieht das Gesetz eine Meldepflicht für IT-Sicherheitsfälle vor. Gemeint sind damit vor allem Cyberangriffe. Betroffen sind Betreiber, die mehr als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro aufweisen. Für die so genannten Kleinunternehmer werden die Regelungen nicht gelten.
Darüber hinaus verschärft das IT-Sicherheitsgesetz Regelungen für Dienstanbieter im Bereich Telekommunikation und Telemedien. Diese sollen künftig ihre IT-Sicherheit nach dem aktuellsten technischen Stand aus- und einrichten und ihre Kunden darüber informieren, wenn dem Betreiber Auffälligkeiten am Anschluss des Kunden bekannt werden, die ebenfalls auf Angriffe oder Sicherheitslücken hindeuten.
Wie golem berichtet, sind in dem Gesetzesentwurf auch höhere Budget- und Personalressourcen vorgesehen. Bis zu 38 Millionen Euro jährlich für Personal und Sachmittel und bis zu 425 zusätzliche Stellen sollen bei Sicherheitsbehörden wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz entstehen.