Schlagwort: Cyberangriff

Neue Richtlinie zur Cybersicherheit veröffentlicht

28. Dezember 2022

Kurz nach Weihnachten, am 27. Dezember 2022 wurde eine neue Richtlinie zu „Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“ (im Folgenden: „Cybersicherheits-Richtlinie“ oder „Richtlinie“) veröffentlicht. Ziel dieser neuen Richtlinie ist der „Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten“ und die „Eindämmung von Bedrohungen für Netz- und Informationssysteme[n]“.

Die Adressaten der neuen Regelungen

Die neue Richtlinie 2022/2555 zu Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit ersetzt die bisherige Richtlinie 2016/1148 „über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“. Die neue Cybersicherheits-Richtlinie betrifft im Vergleich mehr Unternehmen. Zu den Adressaten zählen Unternehmen verschiedener Sektoren. Die Richtlinie erfasst Unternehmen des Gesundheitswesens wie Unternehmen der digitalen Infrastruktur und u.a. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Die neuen Regelungen betreffen dabei sog. mittlere Unternehmen. Es handelt sich um Betriebe, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 10. Millionen Euro erzielen.

Grundsätzlich muss die Cybersicherheits-Richtlinie von den Mitgliedstaaten der europäischen Union bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Dann müssen die adressierten Unternehmen damit rechnen, dass die neuen Verpflichtungen wirksam werden.

Risikomanagement

Im Wesentlichen sind die betroffenen Unternehmen nach Art. 21 der Richtlinie dazu verpflichtet „technische, operative und organisatorische Maßnahmen“ zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen vor Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen schützen. Insoweit sollen die adressierten Unternehmen „gefahrenübergreifende“ Maßnahmen implementieren, deren Ziel der Schutz der Netz- und Informationssystemen und ihrer Umwelt sind. Demnach ist u.a. die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und die Aufrechterhaltung des Betriebs zu beachten.

Außerdem sind die adressierten Unternehmen nach Art. 23 der Richtlinie 2022/2555 dazu verpflichtet unverzüglich die zuständigen Behörden über einen Sicherheitsvorfall zu unterrichten. Zusätzlich müssen sie die Empfänger ihrer Dienstleistungen über einen solchen Vorfall informieren.

Effektive Durchsetzung

Darüber hinaus erhalten die zuständigen Behörden weitreichende Befugnisse, um eine effektive Durchsetzung der Cybersicherheits-Richtlinie zu garantieren. Mithin können die zuständigen Behörden u.a. die Unternehmen vor Ort kontrollieren und gezielte Sicherheitsprüfungen vornehmen. Zusätzlich legt die Richtlinie neue Bußgelder fest. Demnach können Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 10 Mil. Euro oder von mindestens 2% des globalen Jahresumsatzes verhängt werden.

Bessere Cybersicherheit

Insgesamt hat die europäische Union das Ziel, die Cybersicherheit im Binnenmarkt zu stärken. Folglich veröffentliche die europäische Kommission am 22. September 2022 einen Entwurf zum sog. „Cyber Resilience Act“. Dieser soll Vorgaben zur Cybersicherheit für Produkte mit digitalem Element schaffen.

BSI stellt aktuellen Lagebericht vor

26. Oktober 2022

Gestern veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland für den Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2022. Daraus geht hervor, dass die Bedrohung im Cyberraum so hoch wie nie sei. Als Grund für diese hohe Bedrohung machte das BSI zwei Faktoren aus. Einerseits stellten Cybercrime, insbesondere durch „Ransomware“ eine Gefahr dar. Andererseits sei die Cybersicherheit durch Hacker- und Sabotage-Angriffe im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bedroht.

Bedrohung durch „Ransomware“

In dem Bericht befasste sich das BSI und die zuständige Ministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser zunächst mit der sog. „Ransomware“. Insbesondere Unternehmen seien Opfer dieser Art von Hackerangriff.

„Ransomware“ ist eine Schadsoftware, mit der Hacker lokale oder vernetzte Daten oder Systeme verschlüsseln. Diese Verschlüsselung verhindere für den Nutzer den Zugang zu seinen Daten. Ziel des Angriffs können entweder einzelne Dateien, wie Bild- oder Videodateien oder umfangreiche Dateisätze, wie ganze Datenbanken oder Serversysteme sein. Um die Verschlüsselung aufzuheben, bedarf es eines bestimmten Tools. Die Hacker drohen den betroffenen Personen damit, das Entschlüsselungstool zu vernichten. Außerdem verlangen sie Lösegeld, verbunden mit der Aussicht das Entschlüsselungstool auszuhändigen. Darüber hinaus könne es vorkommen, dass die Hacker zusätzlich damit drohen, erlangte Dateien zu veröffentlich. Das BSI stellte fest, dass die Kombination aus Lösegeld- und Schweigegelderpressung der Regelfall sei.

Um sich vor „Ramsomware“-Angriffe zu schützen, sei es erforderlich, dass Unternehmen die Nutzung ihrer Systeme durch unbefugte Personen erschweren. Dafür können sie eine Mehrfaktor-Authentisierung, ein Virtuelles Privates Netz (VPN) und strenge Passwortvorgaben einsetzen.

Cyberkriminalität im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg

Das BSI identifizierte als weitere große Bedrohung für die Cybersicherheit in Deutschland vielfältige Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Dabei sei es zu einer Vielzahl an verschiedenen Hackerangriffen gekommen.

Zu Beginn des Krieges setzten Hacker gegen die Ukraine sog. „Wiper“ ein. Diese Softwareprogramme sorgen dafür, dass Daten gelöscht werden. So haben Hacker, beispielsweise die Daten von ukrainischen Banken gelöscht. Auch seien Soziale-Medien das Ziel von Hackerangriffen. In Deutschland haben Hacker pro-russische Kommentare verfasst. Besonders aufgefallen sei die pro-russische Hacker-Gruppe „Killnet“. Sie habe sog. „Distributed Denial of Servies-Angriffe” (DDoS-Angriffe) auf Ziele in Ländern der EU durchgeführt. Unter diesen „DDos”-Angriffen seien „Überlastungsangriffe auf Internetdienste“ zu verstehen.

Zu Hackerangriffen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg zählte das BSI auch Angriffe des Hacker-Kollektivs „Anonymous“. Es habe Unternehmen außerhalb Russlands angegriffen, die geschäftliche Beziehungen zu Russland pflegten.

Fazit

Laut BSI sei „eine Erhöhung der Resilienz gegenüber Cyber-Angriffen (…)“ die Hauptaufgabe aller betroffenen Stellen aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Für die Vorstellung des Lageberichts war ursprünglich ein früherer Termin vorgesehen. Dieser wurde aber wegen der Freistellung des BSI-Präsidenten Arne Schönbohm verschoben (wir berichteten).

Innenministerin beruft BSI-Chef Schönbohm ab

21. Oktober 2022

Die Bundesinnenministerin Nancy Faser hat den Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm abberufen. Am 18. Oktober 2022 stellte Faser den Chef des BSI zunächst frei. Die Freistellung erfolgte, nachdem verschiedene Vorwürfe gegen den Präsidenten des BSI aufkamen. Demnach soll Schönbohm einem Verein nahestehen, der (auch nach eigenen Angaben) Kontakte zum russischen Geheimdienst unterhalten soll.

Fragwürdige Kontakte

Ausgelöst wurden die Vorwürfe durch eine am 07. Oktober 2022 ausgestrahlte Folge des ZDF-Magazins „Royale“. In dieser präsentierte der TV-Satiriker Jan Böhmermann die Ergebnisse einer Recherche-Zusammenarbeit der ZDF-Produktion und des Recherchenetzwerks „Policy Network Analytics“.

Diesen Recherchen zufolge soll Schönbohm, bevor er Präsident des BSI wurde, 2012 den „Cyber-Sicherheitsrat e.V.“ (mit-) gegründet haben. Der private Verein berät nach eigenen Angaben Unternehmen und Politik im Bereich Cyber-Sicherheit. Der Name Cyber-Sicherheitsrat Deutschland ist fast identisch mit dem Cyber-Sicherheitsrat des Bundesinnenministerium. In einem Schreiben des für Cybersicherheit zuständigen Ministerialdirigenten des Innenministeriums vom 27. Mai 2015 an die Chefs von 5 Sicherheitsbehörden des Bundes wurde daran erinnert, eine Abgrenzung zu dem Verein sicherzustellen. Jegliche Unterstützung, beispielsweise durch die Unterstützung von Veranstaltungen, habe zu unterbleiben. Mitglied dieses Vereins sei u.a. die in Berlin ansässige „Protelion GmbH“. Protelion selbst stelle Software zum Schutz vor Cyberangriffen her. Die Protelion GmbH sei allerdings erst seit August 2022 unter ihrem jetzigen Firmennamen bekannt. Zuvor trug das Unternehmen den Namen „Infotecs“. Die Infotecs GmbH sei eine Tochtergesellschaft des russischen Cybersicherheits-Unternehmens „O.A.O Infotecs“. Ein ehemaliger Mitarbeiter des sowjetischen Nachrichtendienstes KGB habe den russischen Mutterkonzern gegründet. Darüber hinaus habe Infotecs bereits mit russischen Regierungsstellen zusammengearbeitet. Folglich sollen russische Stellen die Sicherheitssysteme von Infotecs für ihre Zwecke verwendet haben. Diese biete die Firma ebenso auf dem deutschen Markt als Mittel zur Abwehr von Cyberangriffen an.  

Außerdem berichtete das ZDF-Magazin Royal über weitere vermeintliche Verbindungen des Cyber-Sicherheitsrates e.V.“ zu Russland. Gegenstand dieser Verbindungen sei ein jetziges Präsidiums-Mitglied des Cyber-Sicherheitsrates e.V., Hans-Wilhelm Dünn. Diesem wurden in der Vergangenheit fragwürdige Kontakte zu russischen Stellen vorgeworfen.

Aufgrund dieser Verbindungen habe Schönbohm es den Mitarbeitern des BSI untersagt, bei Veranstaltungen des Cyber-Sicherheitsrates e.V. aufzutreten. Er selbst habe allerdings bei dem zehn-jährigen Jubiläum des Vereins eine Rede gehalten. Dem „Spiegel“ zufolge, segnete das Bundesinnenministerium dieses Vorgehen ab.

Fazit

Im Ergebnis steht im Zentrum der Kritik an Schönbohm seine vermeintlich fehlende Distanz zu Russland, obwohl die Bundesrepublik bereits mehrfach das Ziel russischer Cyberangriffe war. Das Innenministerium sagte dazu, dass Schönbohm „das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung (…) nachhaltig beschädigt“ habe.

Derweil bat Schönbohm darum, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das Innenministerium strenge ein solches bislang allerdings nicht an.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Nutzung russischer Systeme aktuell mit einem erheblichen Risiko verbunden ist.

Hardware-Hersteller Nvidia Opfer von Cyber-Attacke geworden

4. März 2022

Der US-amerikanische Hardware-Hersteller Nvidia scheint Opfer einer Cyber-Attacke geworden zu sein. Ein Sprecher von Nvidia bestätigte den Angriff. Man gehe momentan nicht davon aus, dass ein Zusammenhang zum Ukraine-Konflikt bestünde.

Hinter dem Angriff steckt wohl die südamerikanische Ransomware-Gruppe “Lapsus$”. Diese war in den letzten Monaten für mehrere Cyber-Angriffe verantwortlich, u.a. auch für den auf den größten portugiesischen Medienkonzern Impresa. Die Gruppe gibt an, von Nvidia rund 1 TB an Daten erlangt zu haben. Erste Daten, darunter Anmeldedaten von Mitarbeitern, wurden im Netz veröffentlicht. “Lapsus$” verlangt von Nvidia, eine bestimmte Limitierung an von ihnen hergestellten Grafikkarten (betreffend das Schürfen von Kryptowährung) zu entfernen. Sollte Nvidia dem nicht nachkommen, sollen weitere interne Daten veröffentlicht werden.

Weiterhin veröffentlichte die Gruppe eine Stellungnahme, in der sie berichteten, Nvidia habe ihren Angriff direkt zurück verfolgen können und die dort gefundenen Daten verschlüsselt. Jedoch habe man die Daten vor der Verschlüsselung bereits kopieren können.

Nvidia arbeitet momentan daran, die Details des Angriffs zu untersuchen. Ransomware (ein Schadprogramm, das als Erpressungssoftware benutzt wird) wurde laut eigenen Angaben bei Nvidia bisher nicht entdeckt.

Internationales Rotes Kreuz Opfer von Cyberangriff geworden

24. Januar 2022

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) veröffentlichte am 19.01.2022 die Meldung, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein. Der Angriff erfolgte auf personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen von über 515.000 Personen. Zu den betroffenen Daten zählen Namen, Standort und Kontaktinformationen. Sie stammen von insgesamt mindestens 60 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit. Das IKRK geht davon aus, dass diese Daten kopiert und exportiert wurden.

Besonders brisant ist der Angriff, weil die erbeuteten Daten von „Menschen, die aufgrund von Konflikten, Migration und Naturkatastrophen von ihren Familien getrennt wurden, vermisste[n] Personen und deren Familien sowie inhaftierte[n] Personen”, also besonders schutzbedürftigen Menschen stammen. Entsprechend besorgt ist das IKRK darüber, was dieser Angriff für Folgen haben kann. Robert Mardini, Generaldirektor des IKRK, äußerte sich dazu entsprechend: „Dieser Cyberangriff gefährdet die Menschen, die bereits auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, umso mehr.”

Nach aktuellen Äußerungen geht das IKRK von einem gezielten Angriff aus. Veröffentlicht wurden die gehackten Daten bisher nicht. Ob Daten verändert wurden, lässt das IKRK nun prüfen, die betroffenen Server wurden offline genommen. Davon direkt betroffen ist ein Programm zur Zusammenführung getrennter Familien („Restoring Family Links”), welches jetzt ohne dieses System fortgesetzt werden muss. Wer für den Angriff verantwortlich ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Bereits im August letzten Jahres wurde befürchtet, die Taliban könnte in Afghanistan Zugriff auf Daten von Hilfsorganisationen erlangt haben. Von Hilfsorganisationen gespeicherte, personenbezogene Daten sind besonders empfindlich, da sie meist von Schutzbedürftigen stammen. Sollten solche Daten veröffentlicht werden, kann das für die Betroffenen im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein. So wird immer wieder ersichtlich, wie unverzichtbar der Datenschutz auch für humanitäre Hilfsarbeit ist.

BSI Branchenlagebild: Datensicherheit in der Automobilindustrie

30. September 2021

Am 07.09.2021 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sein Branchenlagebild Automotive. Eigenen Angaben zufolge arbeiten das BSI und der Verband der Automobilindustrie (VDA) in Fragen der Cyber-Sicherheit eng zusammen, um diesen für den Wirtschafts- und Automobilstandort Deutschland wichtigen Bereich der Digitalisierung sicher zu gestalten. Neben der Datensicherheit sollen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen stärker in den Fokus rücken. Darüber hinaus müsse auch der Datenschutz stärker berücksichtigt werden.

Ziel der Zusammenarbeit von BSI und VDA sei es, ein gemeinsames Verständnis zu den Teilgebieten der Cyber-Sicherheit in Fahrzeugen und der Informationssicherheit in der Automobilindustrie zu etablieren und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten, zum Beispiel im Bereich der Standardisierung. In Zukunft könne man dann gemeinsam Handlungsempfehlungen für Politik und Automobilindustrie entwickeln.

Als beispielhafte Herausforderungen nennt das BSI ein Orts-Tracking von Verkehrsteilnehmern durch Dritte und das unerkannte Aufzeichnen von Personen über Kameras, die für das automatisierte Fahren erforderlich sei. Moderne Autos seien längst fahrende Hochleistungsrechner, die nicht mehr nur mit Kurbelwelle oder Elektromotor angetrieben, sondern in erheblichem Maße von digitaler Technik gesteuert würden.

„Wenn wir digitale Technologie nutzen wollen, um Autos autonom fahren zu lassen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern und den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu reduzieren, dann darf diese Technologie nicht durch unbefugte Dritte manipulierbar sein”, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Konkret sollen dabei Technologien wie die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation und 5G das Autofahren sicherer und komfortabler machen. Durch die Digitalisierung ermögliche man auch neue Dienstleistungen und Funktionen im Fahrzeug. Damit mögliche Cyber-Angriffe keinen Einfluss auf die Fahrsicherheit hätten und geeignete Schutzmechanismen integriert werden könnten, müssten entsprechende Gefährdungen bereits frühzeitig im Entwicklungszyklus neuer Fahrzeugmodelle berücksichtigt werden.

Die Veröffentlichung der Publikation verdeutlicht, dass Hersteller, Zulieferer, Entwickler und andere Dienstleister der Automobilbranche durchaus in den Fokus des BSI gerückt sind.

Cyberangriff bei der Stadt Potsdam?

23. Januar 2020

Laut Pressemitteilung vom 22.01.2020 könnte die Landeshauptstadt Potsdam Opfer eines Cyberangriffs geworden sein. Infolgedessen wurde der Server der Verwaltung vor etwa 48 Stunden offline gestellt.

Der Oberbürgermeister Mike Schubert erklärte: „Wir haben unsere Systeme aus Sicherheitsgründen offline gestellt, weil wir von einer illegalen Cyberattacke ausgehen müssen“. Weiterhin versicherte er: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die betroffenen Systeme der Verwaltung baldmöglichst wieder eingeschaltet werden und wir wieder sicher arbeiten können. Bis dahin bitten wir um Geduld bei allen Anliegen, die die Bürgerserviceeinrichtungen betreffen“.

Hintergrund für die Vermutung eines Cyberangriffs waren laut Schubert „zahlreiche Ungereimtheiten“, die in den letzten 2 Tagen in den zentralen Netzzugängen festgestellt worden sind.  Angeblich wurde, aufgrund einer „Schwachstelle im System eines externen Anbieters“, von außen versucht unberechtigt Daten vom Server der Stadt Potsdam abzurufen. Zusätzlich wurde probiert eine Schadstoffsoftware zu installieren.

Über das Ausmaß der Schäden kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die It-Experten untersuchen momentan die Systeme, versuchen sie wiederherzustellen und die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Stadt Potsdam hat Anzeige gegen Unbekannt gestellt und die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg informiert. Die Verwaltungsvorgänge sind zurzeit stark eingeschränkt. Die Verwaltung ist nicht mehr per E-Mail, sondern nur noch telefonisch erreichbar.

Hackerangriff auf Parlament und Parteien in Australien

18. Februar 2019

Wie die australische Rundfunkgesellschaft ABC berichtet, sind neben dem Parlament in Australien drei große Parteien – namentlich die regierenden Parteien Liberal Party of Australia und die National Party of Australia sowie die stärkste Oppositionspartei Labor – Ziel eines Hackerangriffes geworden. Dies sei bei der Untersuchung eines Angriffes auf IT-Netzwerke des Parlaments am 08. Februar entdeckt worden. Den Berichten zufolge vermutet das, die Hackerangriffe untersuchende, Australian Cyber Securtiy Centre, dass lediglich ein fähiger staatlicher Akteur hinter dem Angriffsversuch stecken könne. Damit erinnert der Fall an den Hackerangriff auf den Bundestag 2015, bei dem in der Folge der Ermittlung staatliche, russische Hacker als verantwortlich ausgemacht wurden.

Unklar scheint bisher noch, ob es im Rahmen der Angriffe zum Verlust von Daten gekommen sei. Mit Blick auf die dieses Jahr stattfindenden bundesweiten Wahlen gebe es bislang allerdings keine Hinweise auf den Versuch einer Wahlbeeinflussung.

Cyberangriff auf UniCredit-Bank: Informationen von 400.000 Kunden ausgelesen

28. Juli 2017

Hackern gelang es durch einen Cyberangriff an Kontodaten von über 400.000 italienischen Kunden der UniCredit-Bank zu kommen. Das Unternehmen bestätigte den Angriff, unterstreicht allerdings auch, dass keine besonders kritischen Daten, wie Passwörter, kopiert wurden, die für einen Zugriff auf Kundenaccounts oder illegale Transaktionen genutzt werden könnten. Sicher ist jedoch, dass persönliche Informationen und die IBAN-Nummern der Kunden abhanden gekommen sind.

Bereits Ende 2016 war die UniCredit-Bank in das Visier von Hackern geraten und erlebt damit nun bereits den zweiten Cyberangriff innerhalb von zehn Monaten. Nach Angaben des Unternehmens soll der Zugriff auf die Daten über einen “unautorisierten Zugang durch einen italienischen Dienstleister” erfolgt sein.

Die UniCredit-Bank will nun 2,3 Milliarden Euro investieren, um die eigene IT-Sicherheit zu stärken. Zu beachten ist hierbei, dass das Unternehmen für die Datensicherheit ihrer Kunden und Partner stets selbst verantwortlich bleibt, auch wenn verschiedene Prozesse – wie hier – durch Outsourcing von anderen Unternehmen im Wege der Auftragsdatenverarbeitung übernommen werden. Das Outsourcing stellt aber oftmals auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, weshalb bei der Auswahl des Dienstleisters und den zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen höchste Sorgfalt geboten ist. Erst recht, wenn 2018 die DSGVO in Kraft tritt und solche Datenpannen mit erhöhten Bußgeldern geahndet werden können.

Neue Cyber-Attacke durch Ransomware

28. Juni 2017

Nachdem bereits vor etwas mehr als einem Monat zahlreiche Unternehmen und private Nutzer Opfer des Trojaners WannaCry geworden sind, findet momentan wohl eine neue Cyber-Angriffswelle statt. Arne Schönbohm, der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), teilte mit, dass es sich nach ersten Erkenntnissen um eine Angriffswelle mit der Schadsoftware Petya handele die Schwachstellen ausnutze, die bereits die Ransomware WannaCry ausgenutzt hätte.

Bei dieser Art von Cyberattacken werden Dateien auf den betroffenen Computersystemen verschlüsselt und der Nutzer wird zur Zahlung eines Lösegelds aufgefordert, damit die Daten wieder entschlüsselt werden. Die Zahlung des Lösegeldes garantiert jedoch nicht, dass die Daten tatsächlich wieder entschlüsselt werden. Unter anderem deswegen rät das BSI betroffenen Unternehmen auch dazu, nicht auf Lösegeldforderungen einzugehen.

Die ersten Attacken mit der Petya-Ransomware ereigneten sich nach aktuellem Informationsstand in der Ukraine und betrafen dort verschiedene Unternehmen wie beispielsweise die Zentralbank, den internationalen Flughafen Kiew-Borispyl und die U-Bahn. Auch das Kernkraftwerk Tschernobyl wurde von dem Cyberangriff betroffen. Die technischen Systeme des Kraftwerks sollen aber weiterhin normal funktionieren. Lediglich die Kontrolle der Radioaktivität müsse manuell stattfinden. Neben diesen Unternehmen sind auch die Deutsche Post in der Ukraine, das russische Ölunternehmen Rosneft oder die dänische Reederei Maersk von der Attacke betroffen.

Die Verbreitung von WannaCry konnte dadurch wesentlich verlangsamt werden, dass eine in den Code eingebettete Kill-Switch-Funktion entdeckt wurde. Wie sich die aktuelle Petya-Ransomware genau verbreitet und ob auch sie über einen solchen eingebauten Notschalter verfügt ist aktuell noch nicht ersichtlich.

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