Schlagwort: Bundespresseamt

Bundespresseamt klagt gegen Facebook Verbot

23. März 2023

Mit der Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei, wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Bundespresseamt an den Betrieb der Facebook-Fanpage einzustellen. Nach einem Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz sei der behördliche Betrieb einer Fanpage auf Facebook mit dem Datenschutzrecht unvereinbar.

Das Bundespresseamt möchte die Fan-Page jedoch gerne weiter betreiben und reichte kürzlich beim Verwaltungsgericht Köln Klage ein. Der Stellvertretenden Chef des Presse- und Informationsamtes, Dr. Johannes Dimrot erklärte sich dazu folgend:
Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Zur Erfüllung dieses Auftrags gehört es, sich an der tatsächlichen Mediennutzung der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, um diese auch wirklich zu erreichen. […]”. Aktuell wird die Facebook-Fanpage weiterhin betrieben.

Stellvertretender Regierungssprecher Wolfgang Büchner gibt dem Bundespresseamt Rückhalt. Er ist der Auffassung, dass der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sei. Daran sollte Büchners Auffassung nach daher auch erst einmal festgehalten werden.

Wie das Verwaltungsgericht Köln entscheiden wird, bleibt erst einmal abzuwarten. Spannend bleibt der Fall allemal, da dem Bundespresseamt mit der Information der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle zukommt.

 

 

 

Bundesregierung muss Facebook-Fanpage abschalten

23. Februar 2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber veröffentlichte eine Pressemitteilung, der zufolge er der Bundesregierung den Betrieb ihrer Facebookseite untersagt habe. Für die Abschaltung der Facebookseite habe das zuständige Bundespresseamt (BPA) vier Wochen Zeit.

Fehlende Rechtsgrundlage und Cookies

Der Auslöser für die Untersagung sei, neben verschiedener datenschutzrechtlicher Bedenken, ein Gutachten einer Taskforce, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eingesetzt habe. In ihrem Gutachten habe sich die Taskforce mit dem Betrieb von sog. Facebook-Fanpages auseinandergesetzt (wir berichteten). Im Ergebnis habe die Taskforce festgestellt, dass keine wirksame Rechtsgrundlage zum Betrieb einer Facebook-Fanpage bestehe und dass der Betreiber der Seite seinen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO nicht nachkommen könne.

Dementsprechend betonte der BfDI zunächst, dass bei der Erstellung einer Facebookseite eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO bestehe. Der Betreiber einer Fanpage und das Facebook-Mutterunternehmen Meta haben im Hinblick auf die Facebook-Fanpage sich ergänzende Interessen.

Aus der gemeinsamen Verantwortlichkeit folge für das BPA die Pflicht, den datenschutzkonformen Betrieb nachzuweisen. In einem zuvor erfolgten Verfahren sei es dem BPA allerdings nicht gelungen, den BfDI von der Datenschutzkonformität der Facebook-Fanpage zu überzeugen.

Konkret kritisierte der BfDI, dass es an einer für die Datenverarbeitung erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. Auch die von der DSK eingesetzte Taskforce habe diesen Umstand in ihrem Gutachten vergangen Jahres bemängelt.

Zusätzliche monierte der BfDI den Einsatz von Cookies auf der Facebookseite. Den Einsatz von Cookies regele das TTDSG. Nach § 25 Abs. 1 TTDSG sei für die Speicherung von Informationen in der Einrichtung des Nutzer oder das Auslesen dieser Informationen, d.h. für den Einsatz von Cookies eine Einwilligung erforderlich. Einer solchen Einwilligung bedürfe es unter anderem nicht, wenn die Speicherung oder das Auslesen von Informationen nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG „unbedingt erforderlich“ sei. Aus Sicht des BfDI sei im Falle der Facebookseite allerdings problematisch, dass Meta nicht unbedingt erforderlich Cookies einsetzte. Für diese Verwendung werde indes keine, mangels Ausnahme erforderliche Einwilligung eingeholt.

Fazit

Die im Ergebnis bestehenden Bedenken der Datenschutzkonformität führen folglich zur Pflicht des BPA, die Facebookseite der Bundesregierung abzuschalten. Gegen die Entscheidung des BfDI könne das BPA Klage erheben.

Bereits vor einem Jahr hatte die DSK, im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Gutachten öffentliche Stellen zur Überprüfung und zur eventuell erforderlichen Abschaltung ihrer Facebookseiten aufgerufen. Ob mit der Entscheidung des BfDI die Datenschutzkonformität von Facebookseiten privater Unternehmen vermehrt Aufmerksam erhalten wird, bleibt abzuwarten.