BGH: Eingebettete Videos legal?
Medienberichten zufolge, ist das Einbetten von YouTube-Videos, nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, eventuell rechtswidrig. Geklärt werden sollte, ob das Einbetten von Videos in den eigenen Webauftritt ohne Zustimmung des Urhebers rechtmäßig ist oder ob es sich bei der Einbettung schon um eine öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Werkes handelt, die nach § 19a UrhG nur dem Urheber zusteht. Innerhalb der deutschen Gerichte besteht hierzu keine Einigkeit. Der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenates Joachim Bornkamm soll erklärt haben, dass das Einbetten oder sogenannte Framing von YouTube-Videos nicht mit einfachen Links vergleichbar sei und tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte.
Das Urteil soll am 16. Mai 2013 bekanntgeben werden.