Corona-Testseite des EU-Parlaments nicht datenschutzkonform
Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Corona-Testseite gegen das europäische Datenschutzrecht. Diese Entscheidung wurde vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski (EDSB) bestätigt.
Der Entscheidung vorausgegangen war eine Beschwerde der Datenschutzorganisation “noyb (None of Your Business)” um den österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems. Diese wurde im Namen von sechs Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingereicht. Die Gründe für die Beschwerde waren unter anderem ein irreführender Cookie-Banner und die illegale Übermittlung von Daten in die USA.
Insbesondere zu dem letzten Beschwerdegrund stellte der EDSB fest, dass das Parlament keine Nachweise erbringe, welche die Gewährleistung eines dem europäischen Recht äquivalenten Datenschutzstandard im Rahmen der Übermittlung an die USA zusichern konnten. Auch stellte der EDSB fest, dass die Differenzen der Cookie-Banner, die sich je nach gewählter Sprache ergeben, gegen das geltende Datenschutzrecht verstoßen.
Die Beschwerdegründe stellen einen Verstoß gegen die “DSGVO für EU-Institutionen” fest (Verordnung (EU) 2018/1725) die nur für EU-Einrichtungen gilt und der DSGVO nachempfunden ist. Der EDSB erteilte aufgrund dieser Verstöße eine Unterlassungsanordnung mit einer Frist von einem Monat.