Schlagwort: EU-Parlament
11. Januar 2022
Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Corona-Testseite gegen das europäische Datenschutzrecht. Diese Entscheidung wurde vom Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski (EDSB) bestätigt.
Der Entscheidung vorausgegangen war eine Beschwerde der Datenschutzorganisation “noyb (None of Your Business)” um den österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems. Diese wurde im Namen von sechs Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingereicht. Die Gründe für die Beschwerde waren unter anderem ein irreführender Cookie-Banner und die illegale Übermittlung von Daten in die USA.
Insbesondere zu dem letzten Beschwerdegrund stellte der EDSB fest, dass das Parlament keine Nachweise erbringe, welche die Gewährleistung eines dem europäischen Recht äquivalenten Datenschutzstandard im Rahmen der Übermittlung an die USA zusichern konnten. Auch stellte der EDSB fest, dass die Differenzen der Cookie-Banner, die sich je nach gewählter Sprache ergeben, gegen das geltende Datenschutzrecht verstoßen.
Die Beschwerdegründe stellen einen Verstoß gegen die “DSGVO für EU-Institutionen” fest (Verordnung (EU) 2018/1725) die nur für EU-Einrichtungen gilt und der DSGVO nachempfunden ist. Der EDSB erteilte aufgrund dieser Verstöße eine Unterlassungsanordnung mit einer Frist von einem Monat.
17. April 2019
Im Europäischen Parlament wurde am Dienstag der Weg für eine zentrale Suchmaschine eröffnet, mithilfe in Zukunft jeder Polizeibeamte und Fahnder feststellen kann, ob sich eine zu überprüfende Person legal oder illegal in der EU aufhält. Dieses Vorhaben ist datenschutzrechtlich nicht ganz unproblematisch.
Es soll keine neue Informationssammlung erstellt werden, sondern eine Art Suchmaschine, mit der die Sicherheitsbehörden alle vorhandenen Informationen schneller abrufen können. Bislang waren die Speicher strikt voneinander getrennt.
Es handelt sich vor allem um folgende Datenbanken: Visa-Informationssystem VIS, Schengen-Staaten Angaben über Kurzzeit-Visa, Eurodac (Datei, in der Fingerabdrücke und Daten von Asylsuchenden erfasst werden), Schengen-Informationssystem (SIS) und das Europäische Strafregisterinformationssystem ECRIS. 2021 kommt noch das Europäische Reiseinfomrationssystem- und -genehmigungssystem ETIAS und das Ausreisesystem EES hinzu.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, sieht die Datenbank äußerst kritisch. Es entstehen erhebliche Risiken für die Betroffenen, denn nach der DSGVO müssen Betroffene im Zeitpunkt der Datenerhebung über die Verarbeitung informiert werden. Dies würde jedoch nicht geschehen. Auch Unbeteiligte werden erfasst, die beispielsweise auf Einladung eines EU-Bürgers ein Kurzzeit-Visum benötigen. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht deshalb sogar von einer „umfassenden Massenüberwachung, die sich nicht auf diejenigen beschränkt, die über die EU-Außengrenze einreisen“.
27. Juli 2018
Im Rahmen vom neuen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (Japan-EU Free Trade Agreement, JAFTA) wird die EU das japanische Datenschutzsystem, durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, als gleichwertig anerkennen. Somit wird Japan zu einem sicheren Drittland. Die geplante Adäquanzentscheidung geht weiter als der “umstrittene Privacy-Shield” zwischen der EU und der USA. Erfasst wird nämlich auch der Bereich der Strafverfolgung, neben Messwerten und Informationen, die zu gewerblichen Zwecken übertragen werden sollen.
Die Entscheidung ist jedoch noch an zusätzliche Bedingungen geknüpft. So muss Japan zusätzliche Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten von Bürgern in der EU einführen. Auch die Betroffenenrechte sollen gestärkt werden. Weiterhin soll ein Verfahren festgesetzt werden, welches Beschwerden über den Zugriff nationaler Behörden von Europäern bearbeiten, untersuchen und aufklären werde.
Den Datenschutzbeschluss will die Brüsseler Regierungseinrichtung im Herbst formell annehmen. Im Voraus muss das Kabinett ihn noch genehmigen und der neue Europäische Datenschutzausschuss Stellung nehmen.
14. Juni 2018
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat Anfang der Woche einen Resolutionsvorschlag mit knapper Mehrheit verabschiedet, in dem die Vereinbarkeit des Privacy Shields mit europäischen Datenschutzstandards stark kritisiert wird (wir berichteten). Damit appelliert der Ausschuss an die EU Kommission den Druck auf die US-Regierung zu erhöhen.
Der Privacy Shield ist ein Übereinkommen bezüglich datenschutzrechtlicher Anforderungen im Rahmen von Datentransfer zwischen den USA und der EU. Seit 2016 ermöglicht diese Übereinkunft offiziell die datenschutzkonforme Übermittlung von Daten aus EU-Ländern in die USA. In dem Resolutionvorschlag wird die EU-Kommission dazu aufgefordert, darauf zu achten, dass US-Behörden die bereits bestehenden Bedingungen des Privacy Shields erfüllen und dass die neuen Datenschutzbestimmungen der DSGVO eingehalten werden. Ein Kritikpunkt ist, dass immer noch keine Ombudsperson seitens der USA benannt wurde, an die sich EU-Bürger im Falle von Beschwerden wenden können. Des Weiteren wird der in den USA im März verabschiedete „Cloud Act“ kritisiert, der den Zugriff von US-Behörden auf im Ausland gespeicherte Daten über bilaterale Abkommen regeln soll.
Der Ausschuss schlägt dem EU Parlament vor, die EU Kommission dazu aufzufordern den Privacy Shield zu überarbeiten und andernfalls die Übereinkunft ab dem 1. September auszusetzen. Das EU Pralament wird voraussichtlich im Juli darüber beraten. Die finale Resolution ist für die Kommission jedoch nicht verbindlich.
12. April 2017
In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament eine sehr kritische Resolution zum EU-US Privacy Shield angenommen und damit die bereits seit der Existenz des Übereinkommens existierenden Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit europäischen Datenschutzgrundsätzen bekräftigt.
Zwar erkennt es Verbesserungen im Vergleich zu dem vor dem Privacy Shield bestehenden Verfahren nach der “Safe-Harbour”-Entscheidung, jedoch werden nach wie vor gravierende Mängel bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in die USA gesehen. Vor allem kritisieren die Parlamentarier
- einen ungenügenden Schutz personenbezogener Daten von Betroffenen aus der EU vor dem Zugriff durch US-Geheimdienste,
- keine durchsetzbaren und damit wirkungsvollen Rechte von Betroffenen auf Widerspruch, Löschung oder Auskunft gegenüber US-Unternehmen.
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses des EU-Parlaments, fordert die EU-Justizkommissarin Jourovà auf, umgehend zu handeln und den Druck auf die US-Regierung zu erhöhen. Das Privacy Shield müsse zu einem echten Schutzschild gemacht werden, andernfalls gehe die Europäische Kommission das Risiko ein, dass der Europäische Gerichtshof die Regelung zukünftig (erneut – wie schon bei “Safe Harbour” geschehen -) für ungültig erklärt.
Vor diesem Hintergrund ist es nach wie vor empfehlenswert, alternative rechtliche Absicherungen neben einem Beitritt im EU-US Privacy Shield für solche Unternehmen vorzusehen, für die eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA relevant ist.
15. April 2016
EU-Parlament verabschiedet Datenschutzgrundverordnung
Diesen Donnerstag hat das Parlament der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Damit endet nach über vier Jahren der Gesetzgebungsprozess. Die Datenschutzgrundverordnung ersetzt die seit 1995 geltende EU-Datenschutz-Richtlinie.
Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre lang Zeit die EU-Datenschutzgrundverordnung in nationales Recht zu integrieren. Im Unterschied zu der bislang geltenden Datenschutz-Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten lediglich umzusetzende Mindeststandards vorschreibt, werden durch die Grundverordnung ab 2018 europaweit einheitliche Standards gelten.
Wie bereits auf datenschutzticker.de berichtet, sollen durch die Grundverordnung zum einen die Rechte der EU-Bürger gestärkt und Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen hergestellt werden, die Daten von Europäern verarbeiten und nutzen.
11. Januar 2016
Im April 2016 soll das Parlament schlussendlich über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung abstimmen. Beobachter gehen fest davon aus, dass das Parlament seine Zustimmung erteilt – nach drei Jahren intensiver Verhandlungen, zahlreicher Debatten und etlicher Entwürfe soll dann das finale Gesetz verabschiedet werden. Damit wird die zweijährige Umsetzungsphase im April 2018 enden, sodass die neuen Regelungen innerhalb der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich werden.
27. November 2014
Das EU-Parlament hat am Donnerstag über einen Entschließungsantrag abgestimmt, der die EU-Kommission zum Handeln im Suchmaschinen-Markt auffordern soll. Gegenstand dieses Antrages war der Aufruf des EU-Parlaments, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden. Betont wurde dabei insbesondere das Erfordernis einer nicht-diskriminierenden Online-Suche. So forderten die Abgeordneten, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein müsse. Langfristig seien Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln. Das Ziel einer derartigen Entflechtung ergebe sich zum einen aus der Rolle der Suchmaschinen bei der gewerblichen Weiterverwendung von Informationen, zum anderen jedoch auch aus der Notwendigkeit der Durchsetzung von EU-Wettbewerbsregeln. Dem Online-Magazine Heise zufolge, stehe insbesondere Google seit längerem in Europa in Verdacht, eigene Spezialdienste wie den Kartendienst Maps, Preisvergleiche oder die Suche nach Hotels und Restaurants ungebührlich zu bevorzugen. Der Antrag des EU-Parlaments wurde mit 384 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen.