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Kanada/Deutschland: Verbesserte Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden

31. Oktober 2012

Die Datenschutzbeauftragte von Kanada (Privacy Commissioner of Canada) Stoddart und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland (BfDI) Schaar haben eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um ihre gegenseitige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Datenschutzaufsicht zu stärken.

Die Vereinbarung sieht nach einer Mitteilung des BfDI vor, dass beide Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Informationen austauschen und sich über wichtige Ereignisse oder Beschwerden gegenseitig unterrichten. In konkreten Fällen soll es damit künftig ermöglicht werden, auch koordinierte datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren beider Behörden durchzuführen, um den Schutz der Betroffenen unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die kanadischen und deutschen Datenschützer haben sich nach eigenen Angaben außerdem zum Ziel gesetzt, die Kooperation mit weiteren Datenschutzbehörden in aller Welt auszubauen.

“Deutschland hat den beneidenswerten Ruf, eine Führungsrolle beim Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten einzunehmen. Ich freue mich sehr, in Berlin zu sein, um diese wichtige Vereinbarung für die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen unseren Behörden zu unterzeichnen. In einer Welt, in der Fragen des Datenschutzes keine Landesgrenzen kennen, müssen wir zur Sicherstellung unserer gemeinsamen Interessen zusammenarbeiten.”, so Stoddart.

45. ICANN-Treffen in Toronto

26. Oktober 2012

Auf dem 45. Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die über die Grundlagen der Verwaltung der Top-Level-Domains (TLDs) entscheidet, wurde Medienberichten zufolge der mit Domainregistraren und Strafverfolgern ausgehandelte Kompromiss für die Aufbewahrung von Transaktionsdaten vorgestellt. Provider, die Domains registrieren, sollen danach zukünftig ihre Transaktionsdaten sechs Monate lang und „alle anderen Daten“ ihrer Kunden bis zu zwei Jahre nach Ende des Vertrages speichern dürfen. Was unter „alle anderen Daten“ zu verstehen ist, soll bis Ende 2012 ausgehandelt werden. Ebenfalls bis Ende des Jahres soll über Ausnahmeregeln für Registrare aus dem Unionsraum und Bestimmungen zur Verifikation von E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Domainkunden verhandelt werden.

Kritisch aufgefasst wurde indes, dass das Treffen abermals ohne Beteiligung von Datenschützern stattgefunden hat. So war z.B. die Datenschutzbehörde des Gastgeberlandes Kanada (The Office of the Privacy Comissioner of Canada) trotz hoher datenschutzrechtlicher Brisanz nicht eingeladen.