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Rückschlag für Icann vor dem Bonner Landgericht

4. Juni 2018

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) ist ein Non-Profit-Unternehmen, dass dafür sorgt, dass Website-Namen im Netz nicht doppelt vergeben werden und alle IP-Adressen zur richtigen Internetseite führen. Das US-Unternehmen fordert dazu nicht nur den Namen des Seitenbetreibers sondern auch die Namen, Adressen und Telefonnummern von der Person mit vollen Zugriffsrechten auf die Website (Admin-C) und einem technischen Verantwortlichen (Tech-C).

Der deutsche Domain-Händler Epag wehrt sich nun gegen diese Datensammlung vor dem Bonner Landgericht auf Grundlage der DSGVO. Epag hat sich dazu entschlossen die Adressdaten des Admin-C und Tech-C nicht mehr weiterzugeben, da man dafür möglicherweise keine rechtliche Grundlage hat.

Die Icann versuchte diesen Vorstoß mittels einstweiliger Verfügung zu verhindern. Die Richter am Landgericht Bonn haben den Eilantrag jedoch abgewiesen. Der Beschluss wurde mit der Regelung des Art. 5 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO begründet, wonach personenbezogene Daten nur “für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben” werden dürfen (lit. b) und “dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein” müssen (lit. c). Dies wurde durch die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht.

45. ICANN-Treffen in Toronto

26. Oktober 2012

Auf dem 45. Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die über die Grundlagen der Verwaltung der Top-Level-Domains (TLDs) entscheidet, wurde Medienberichten zufolge der mit Domainregistraren und Strafverfolgern ausgehandelte Kompromiss für die Aufbewahrung von Transaktionsdaten vorgestellt. Provider, die Domains registrieren, sollen danach zukünftig ihre Transaktionsdaten sechs Monate lang und „alle anderen Daten“ ihrer Kunden bis zu zwei Jahre nach Ende des Vertrages speichern dürfen. Was unter „alle anderen Daten“ zu verstehen ist, soll bis Ende 2012 ausgehandelt werden. Ebenfalls bis Ende des Jahres soll über Ausnahmeregeln für Registrare aus dem Unionsraum und Bestimmungen zur Verifikation von E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Domainkunden verhandelt werden.

Kritisch aufgefasst wurde indes, dass das Treffen abermals ohne Beteiligung von Datenschützern stattgefunden hat. So war z.B. die Datenschutzbehörde des Gastgeberlandes Kanada (The Office of the Privacy Comissioner of Canada) trotz hoher datenschutzrechtlicher Brisanz nicht eingeladen.