Schlagwort: Konsultationsverfahren

Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zur Anonymisierung

1. Juli 2020

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber hat die Ergebnisse des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens veröffentlicht. Thema ist die Anonymisierung von Daten unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der Telekommunikationsbranche.

Zusammengefasst ist die Anonymisierung personenbezogener Daten auch im Telekommunikationssektor grundsätzlich möglich. Besonderes Augenmerk verdient dabei die Validität des eingesetzten Anonymisierungsverfahrens. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar, hier ist allerdings ein strengerer Maßstab anzulegen.

Dazu führte der BfDI aus: “Wir haben viele Stellungnahmen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und der Zivilgesellschaft erhalten. Die verschiedenen Ansichten spiegeln dabei die Komplexität des Themas wider. Nach Auswertung aller Beiträge veröffentlichen wir jetzt unser Positionspapier, um für mehr Rechtssicherheit bei den von mir beaufsichtigten Stellen zu sorgen. Ich bedanke mich bei allen, die sich an unserem ersten Konsultationsverfahren beteiligt haben.”

Im Februar diesen Jahres hat der BfDI das erste öffentliche Konsultationsverfahren eröffnet, bei dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung Stellung zu dem Thema beziehen konnten. Kernfragen waren u.a. ob die Anonymisierung personenbezogener Daten rechtfertigungsbedürftig ist und auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen lässt. Das Positionspapier und die eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Website des BfDI abrufbar.

Öffentliches Konsultationsverfahren des BfDI

10. Februar 2020

Am 10.02.2020 eröffnete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum ersten Mal ein öffentliches Konsultationsverfahren, bei dem Akteure aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, Stellung zu einem ausgewählten datenschutzrechtlichen Thema nehmen können.

Im Fokus des ersten Konsultationsverfahrens soll die Anonymisierung von Daten unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der Telekommunikationsbranche sein. Zu diesem umstrittenen Thema hat der BfDI ein Positionspapier veröffentlicht. Ziel ist es, Verantwortlichen „eine Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang mit der Anonymisierung von Daten“ zu geben.

Der BfDI Ulrich Kelber betonte hierbei: Das Konsultationsverfahren ist ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz in meiner Behörde. Der Datenschutz lebt von einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Daher werde ich zukünftig vermehrt auf dieses Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgreifen. Wir wollen alle Stimmen hören, um gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich fordere die Expertinnen und Experten auf, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen.