Öffentliches Konsultationsverfahren des BfDI

10. Februar 2020

Am 10.02.2020 eröffnete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum ersten Mal ein öffentliches Konsultationsverfahren, bei dem Akteure aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, Stellung zu einem ausgewählten datenschutzrechtlichen Thema nehmen können.

Im Fokus des ersten Konsultationsverfahrens soll die Anonymisierung von Daten unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der Telekommunikationsbranche sein. Zu diesem umstrittenen Thema hat der BfDI ein Positionspapier veröffentlicht. Ziel ist es, Verantwortlichen „eine Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang mit der Anonymisierung von Daten“ zu geben.

Der BfDI Ulrich Kelber betonte hierbei: Das Konsultationsverfahren ist ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz in meiner Behörde. Der Datenschutz lebt von einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Daher werde ich zukünftig vermehrt auf dieses Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgreifen. Wir wollen alle Stimmen hören, um gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich fordere die Expertinnen und Experten auf, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen.