Schlagwort: Nutzerdaten
31. August 2022
Die Messenger-App Telegram befragt aktuell seine Nutzerinnen und Nutzer zum Datenschutz. Konkret geht es darum, “wie die Daten der deutschen Telegram-Nutzer mit den deutschen Behörden, einschließlich der deutschen Polizei (BKA), geteilt werden können (oder nicht).” Weiter heißt es: “Wir führen diese Abstimmung durch, um herauszufinden, ob unsere deutschen Nutzer unsere aktuelle Datenschutzerklärung unterstützen oder ob sie die Zahl der Fälle, in denen Telegram potenziell Daten an Behörden weitergeben kann, verringern oder erhöhen möchten. Wir stellen drei Optionen zur Wahl.
OPTION 1: Keine Änderungen. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen darf Telegram weiterhin nur aufgrund einer Gerichtsentscheidung weitergeben. Diese Option ist bereits in der aktuellen Datenschutzerklärung von Telegram enthalten.
OPTION 2: Auf Anfrage der deutschen Polizeibehörden darf Telegram IP-Adressen und Telefonnummern von Verdächtigen schwerer Straftaten offenlegen, auch wenn diese nicht durch eine Gerichtsentscheidung gestützt ist. Diese Option wäre, sofern sie Zustimmung findet, komplett neu für Telegram und erfordert deswegen eine Änderung unserer Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.
OPTION 3: Unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben, inkl. IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen. Wenn diese Option unterstützt wird, ändert Telegram seine Datenstruktur und die Datenschutzerklärung für Nutzer aus Deutschland.“
Die Aktion folgt nach Aufforderungen des Bundesinnenministeriums, das eine engere Zusammenarbeit mit Telegram wünscht. Grund dafür ist, dass sich Telegram in den letzten Jahren als Plattform für Menschen mit extremistischem Gedankengut etabliert hatte. Auf Telegram soll es u.a. zu Gewalt- und Mordaufrufen gegen Personen gekommen sein, die Betreiber von Telegram würden illegale Inhalte kaum löschen.
Telegram hat seinen Sitz in Dubai, in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies hatte für die Bundesregierung in zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram zu Problemen geführt, die Bußgeldbescheide zustellen zu können.
Welche Folgen Telegram aus der Umfrage ziehen will, bleibt zunächst offen. Denn auch gegen den Willen seiner Nutzer ist Telegram durch seine Nutzung in Deutschland den deutschen Datenschutzgesetzen unterworfen.
12. Mai 2021
In dem seit längerem schwelenden Streit um die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp, hat sich nun auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geäußert.
Hintergrund ist, dass ab dem 15.05.2021 für den Kurznachrichtendienst WhatsApp neue Nutzungsbedingungen gelten sollen. Diese Nutzungsbedingungen sollten ursprünglich schon seit Februar gelten, die Einführung wurde aber nach lautstarker Kritik um drei Monate verschoben. Stein des Anstoßes bei den neuen Nutzungsbedingungen ist ein Passus, der eine veränderte Datenschutzerklärung enthält. Kritiker sehen hier vor allem den unklaren Datenaustausch mit der Konzernmutter Facebook als problematisch an. Auch die Tatsache, dass die weitere Nutzung von WhatsApp von der Einwilligung in die Bedingungen abhängt, ist nicht unumstritten.
Am 11.05.2021 gab HmbBfDI Caspar bekannt, dass eine Anordnung gegen Konzernmutter Facebook erlassen wurde, in der die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Daten für eigene Zwecke untersagt wird. Für eine solche Verarbeitung bestünde keine gesetzliche Grundlage. Er kritisiert auch, dass eine Einwilligung in die neuen Nutzerbedingungen nicht aus freien Stücken erfolgt, sondern für die Weiternutzung des Dienstes unumgänglich ist.
Die Anordnung gilt ab sofort für drei Monate. Für eine Entscheidung auf europäischer Ebene will der HmbBfDI Caspar eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen. Facebook hat zwar eine Niederlassung in Hamburg, die Zuständigkeit liegt aber grundsätzlich bei der irischen Datenschutzbehörde. Handlungsbedarf sieht Caspar vor allem mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bei der durch Anzeigekunden von Facebook eine gezielte Beeinflussung der Meinungsbildung möglich sei, würden diese über Nutzerdaten verfügen.
WhatsApp selbst versichert weiterhin, datenschutzrechtliche Vorgaben würden eingehalten. Die Behauptungen des HmbBfDI seien falsch, deswegen habe die Anordnung keine Wirkung. Ursprünglich plante WhatsApp, Konten die den Neuerungen nicht zustimmen nur noch eingeschränkt nutzbar zu machen und schließlich zu löschen. Dieses Vorhaben wurde jedoch zurückgenommen. Nutzer, die zunächst keine Einwilligung abgeben, können ihren Account weiter nutzen, bis nach einigen Wochen eine permanente Erinnerung auftaucht. Dann seien die Accounts nur eingeschränkt nutzbar. Ob die Stellungnahme des HmbBfDI daran etwas ändert, bleibt abzuwarten. Zwischenzeitlich macht es sicher Sinn, sich mit Alternativen zu WhatsApp zu beschäftigen.
8. Mai 2019
Der Software-Konzern reagiert auf die Kritik am Umgang mit Benutzerdaten (wir berichteten) in seinen Produkten, die in Europa in den vergangenen Monaten lauter geworden ist.
Als Reaktion darauf möchte Microsoft über drei Zugänge seinen Kunden mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten geben. Das wurde nun auf einem Blogbeitrag veröffentlicht.
Zunächst sollen die gesammelten Daten in zwei Gruppen eingeteilt werden: Notwendige (required) und optionale. Notwendige Informationen braucht Microsoft, damit Produkte wie das Betriebssystem oder Office-Software richtig funktionieren. Darunter fallen etwa Begriffe bei Suchanfragen, aber auch Geräte-IP und -typ.
Optionale Daten sollen zur Produktverbesserung genutzt werden. Die genutzten Microsoft-Produkte werden jedoch umfänglich funktionieren – unabhängig davon, ob Kunden der Sammlung von optionalen Daten zustimmen.
Das transparentere Vorgehen soll dem Nutzer die Entscheidung, welche Daten er teilen möchte, erleichtern. In verständlicher Sprache will Microsoft dann erklären, wofür es die Daten überhaupt sammelt und warum sie einer der beiden Kategorien zugeordnet wurden.
Letzlich will Microsoft auch halbjährlich Reports veröffentlichen. So soll zum einen veröffentlicht werden, wenn neue notwendige Daten gesammelt werden. Zum anderen sollen Kunden aber auch darüber informiert werden, wenn Microsoft aufhört, bestimmte Arten von notwendigen Daten zu sammeln. Der IT-Konzern will in den Reports auch darauf eingehen, wie er auf neue Datenschutzbestimmungen reagiert.
Die Maßnahmen sollen in den folgenden Monaten umgesetzt werden. Zunächst für die Produkte Windows 10 und Office 365 ProPlus, anschließend für die Plattformen Xbox und Dynamics 365.
7. August 2018
Facebook wird wohl zeitnah eine neue Dienstleistung anbieten: In Zukunft sollen Banken ihre Kunden auch via Facebook betreuen können. Im Rahmen dieser Dienstleistung fragt das Social-Media-Unternehmen nach eigener Auskunft allerdings nicht aktiv nach Finanzdaten der Nutzer.
Diese Aussage steht im Widerspruch zu einem Bericht des Wall Street Journal, nach welchem Facebook sich aktiv Informationen über Einkäufe mit Kreditkarten oder Kontoständen der eigenen Nutzer im letzten Jahr einholen wollte und zu diesem Zwecke große amerikanische Geldhäuser wie bspw. JPMorgan Chase oder Wells Fargo kontaktierte. In dem Bericht wurden Bedenken bzgl. der Datensicherheit geäußert, zumal Facebook bei den Banken auch versucht haben soll in Erfahrung zu bringen, wo die Nutzer mit ihren Kreditkarten einkaufen.
Nach der Aussage eines Firmensprechers seien diese Informationen unzutreffend. Facebook sei eines von zahlreichen Online-Unternehmen, welches mit Finanzdienstleistern zusammen arbeite, um Leistungen wie Kundenchat oder Kontoführung zu ermöglichen. Diese Dienstleistungen werden angeboten, da es für den Nutzer einfacher sei, mit seiner Bank über Facebook zu kommunizieren, als am Telefon. Der Sprecher versicherte zudem, dass Facebook die Daten nur zu diesem Zweck und nicht zu Webezwecken verwende.
Während der Aktienkurs an der Börse in der Aussicht auf das zukünftige Dienstleistungsgeschäft deutlich anstieg, zeigten sich einige Banken wenig erfreut. Bereits ein Finanzdienstleister hat in Anbetracht der datenschutzrechtlichen Problematik eine Kooperation mit Facebook abgelehnt.
12. Juni 2018
Ausgesuchte Partnerunternehmen von Facebook besaßen nach Informationen des Wall Street Journals auch über das Jahr 2015 hinaus den Zugriff auf Nutzerdaten, obwohl die Nutzer davon nicht in Kenntnis gesetzt worden waren.
Laut dem Wallstreet Journal soll Facebook eine sog. Whitelist geführt haben. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen von Facebook mit Unternehmen über die Weitergabe von Nutzerdaten. Gegenstand der Weitergabe sollen danach die Nutzerdaten in Bezug auf die Facebook-Freunde eines Nutzers sein.
Die Existenz der Whitelist widerspricht der Sperrung des unbeschränkten Zugriffs auf Nutzerdaten. Die Weitergabe von Nutzerdaten hatte Facebook bereits im Jahr 2014 gesperrt, wobei eine Übergangsfrist bis Mai 2015 vereinbart wurde. Mit Ablauf der Übergangsfrist sollte eine Weitergabe von Nutzerdaten nur noch mit Einwilligung des Nutzers zulässig sein. Eine Weitergabe ohne Kenntnis des Nutzers sollte im Anschluss nicht mehr möglich sein.
Facebook selbst begründet den fortwährenden freien Zugang bestimmter Unternehmen damit, dass es sich dabei nur um eine geringe Anzahl handeln soll. Zusätzlich argumentiert Facebook, dass die Übergangsfrist zu kurz bemessen gewesen sei für eine Umstellung betroffener Projekte.
Ungeklärt ist bis zum jetzigen Zeitpunkt, ob weiterhin ein freier Zugang für ausgewählte Unternehmen besteht. Ebenso unbekannt ist die Anzahl der Unternehmen auf der sog. Whitelist.
10. April 2018
Um die Dating-App Grindr rankt sich erneut ein Datenskandal. Nachdem der ägyptische Geheimdienst im Jahr 2014 die Standortanzeige zahlreicher App-User dazu nutzte, Jagd auf homosexuelle Männer zu machen, gerät die App nun erneut in die Kritik. Diesmal geht es um Gesundheitsdaten.
Einem kürzlichen Bericht von CNN zufolge hat die bei homo- und bisexuellen Männern beliebte Dating-App Grindr HIV-Nutzerdaten an die Datendienste Apptimize und Localystics weitergegeben. Neben Angaben zum HIV-Status und dem Datum des letzten HIV-Tests zählen auch die E-Mail- und GPS-Adressen der Nutzer zu den weitergegebenen Daten. Geraten diese Informationen in die falschen Hände, können die Konsequenzen für Betroffene kaum schlimmer sein, zumal durch die damit mögliche Identifizierung von Personen auch die Gefahr einer gesellschaftliche Ächtung einhergeht. Wie konkret diese Gefahr tatsächlich einzustufen ist, ist allerdings unklar: Laut CNN hat die schwedische Non-Profit-Forschungsorganisation SINTEF herausgefunden, dass die Daten teilweise in reinem Textformat und völlig unverschlüsselt übermittelt worden sind, was Grindr jedoch bestreitet.
Grindr hat derweil reagiert und die Datendienste zur Löschung aufgefordert. Zudem verspricht der App-Anbieter für die Zukunft, Daten dieser Art nicht mehr weiterzugeben.
Auch wenn es die Weitergabe solch sensibler Daten kaum zu rechtfertigen vermag, hat der Appell von Grindr an einen eigenverantwortlichen Umgang der Nutzer mit ihren persönlichen Daten durchaus seine Berechtigung. Letztlich kann jeder Nutzer über die Einstellungsfunktion selbst entscheiden, welche Daten er von sich preisgeben möchte. So lässt sich das Risiko einer unerwünschten Datenweitergabe von vornherein ausschließen.
1. Dezember 2017
Eine Radtour mit einem Leihfahrrad des Anbieters oBike mag gesund, umweltfreundlich und praktisch sein. Doch leider wurden bis vor kurzem bei einer Fahrt mit einem der gelben Fahrräder, die in Berlin, Frankfurt, Hannover und München zum Verleih stehen, auch viele Daten preisgegeben.
Journalisten vom Bayerischen Rundfunk (BR) Data und BR Recherche konnten eine Vielzahl von Nutzerdaten im Internet einsehen. Nicht nur der Abstellort wurde übermittelt, sondern ein umfangreiches Bewegungsprofil. Ohne Verschlüsselung oder anderem Schutz lag der genaue Streckenverlauf online offen. Die Smartphone-App von oBike ermöglichte zudem, den Streckenverlauf in sozialen Netzwerken zu teilen. Damit gab der Fahrradfahrer auch persönliche Daten oder Profilbilder preis. Doch auch ohne Nutzung von Social-Media-Kanälen konnten Kriminelle Nutzerdaten kopieren, darunter Namen und E-Mail-Adressen.
Nachdem sich der BR an oBike gewandt hat, wurde die Sicherheitslücke geschlossen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) wertete dieses Datenleck als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der deutsche Firmensitz von oBike liegt in Berlin. Derzeit prüft die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Zuständigkeit für diesen Fall.
18. Mai 2017
Wegen falscher Angaben bei der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp hat die EU-Kommission gegen den Social-Media-Giganten Facebook eine Strafe in Höhe von 110 Millionen Euro verhängt. Facebook hatte im Rahmen des Kaufes 2014 angegeben und öffentlich erklärt, dass die Nutzerprofile von WhatsApp und Facebook nicht abgeglichen werden, da man hierzu schon technisch nicht in der Lage sei.
Im Sommer 2016 kündigte Facebook dann plötzlich doch an, zukünftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit den entsprechenden Facebook-Profilen zu verknüpfen. Ziel der Verknüpfung sei es, die angezeigte – und auf den Nutzer angepasste – Werbung zu verbessern. Durch die technische Verknüpfung der Nutzerprofile sah sich die EU-Kommission von Facebook getäuscht und verhängte das Bußgeld. Der Zahlung der Geldbuße hat Facebook bereits zugestimmt, betonte allerdings “Wir haben seit den allerersten Kontakten zur Kommission nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und versucht, zu jeder Zeit korrekte Informationen zu liefern.” So seien die Fehler in den Fusionspapieren 2014 keine Absicht gewesen.
Nach Angaben der EU-Wettbewerbskommisarin Margrethe Vestager solle mit der Höhe des Bußgeldes ein Exempel statuiert werden und ein Signal an Firmen gesendet werden, bei Unternehmens-Fusionen richtige Angaben zu machen. “Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.”
Die EU-Kommission erklärte aber auch, dass Facebooks unrichtige Angaben zwar relevant seien, für die Übernahme aber nicht ausschlaggebend. Die Kommission habe so bereits 2014 das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Die Verhängung des Bußgeldes hat daher keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung, den Messengerdienst übernehmen zu dürfen.
Tatsächlich hätte die Strafe mehr als doppelt so hoch ausfallen können, da die Kommission in solch einem Fall Geldbußen von bis zu ein Prozent des Jahresumsatzes verhängen kann.
11. April 2017
Wenn eine iOS-App auf Daten und bestimmte Gerätefunktionen zugreifen möchte, muss sie beim Nutzer vorher um Erlaubnis bitten. Dies scheint Apple jedenfalls bei der eigenen App Clips anders zu sehen.
Laut heise online räume Apple seiner neuen App Clips Zugriffsrechte auch ohne die Erlaubnis des Nutzers ein. Die App habe demnach Sonderrechte, die einen automatischen Zugriff auf Kamera, Fotos, Adressbuch, Musikbibliothek, Spracherkennung und Mikrofon ermöglichen würden, ohne dass der Nutzer diesen Zugriff erlauben müsse. Anders wohl nur in Hinblick auf die Ortungsfunktion. Hier sei noch eine Erlaubnis des Nutzers von Nöten.
Apps von Drittentwicklern hingegen müssten beim Nutzer um Erlaubnis fragen. Darüber hinaus müssten Drittentwickler den Zugriff sogar begründen, möchte ihre App auf solche Daten und Gerätefunktionen zugreifen.
Durch die Einräumung der Sonderrechte tauche die App auch nicht in der Datenschutzeinstellung des Gerätes auf.
Die Datenschutzeinstellung ermöglicht dem Nutzer grundsätzlich, Zugriffsmöglichkeiten nachträglich zu entziehen. Damit kann der Nutzer entscheiden, welche App Zugriff auf welche Anwendungen, Dienste und Gerätefunktionen erhalten soll. Somit kann er gezielt steuern, welche Daten er an welche App preisgeben möchte.