Schlagwort: Privatsphäreeinstellungen
23. März 2021
Google sammelt auch im Inkognito-Modus des Chrome-Browsers Daten zu Internetaktivitäten, obwohl im Inkognito-Modus weitreichende Privatsphäre versprochen werde. Einige Google-User wollten im Wege einer Sammelklage dagegen vorgehen. Google stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Dieser wurde nun von der zuständigen Bundesrichterin Lucy Koh abgelehnt, wie Bloomberg berichtete.
Damit können sich die Prozessparteien auf das Haupterfahren vorbereiten. Im Einzelnen geht es darum, dass Google über eigene Webseiten und unzählige Webseiten Dritter Daten für Nutzerprofile auch dann sammelt, wenn die User den Inkognito-Modus aktiviert haben. Google vertritt dabei den Standpunkt, dass das aus dem Inkognito-Startbildschirm sowie den Datenschutzbedingungen klar hervorgehe. Demzufolge hätten die Nutzer also eingewilligt.
Richterin Koh ist nicht überzeugt: Google habe entgegen der eigenen Behauptung nicht dargelegt, dass die User der Datensammlung zugestimmt haben. Die Hinweise im Eröffnungsbildschirm des Chrome-Browsers seien irreführend.
Googles Vorbringen, die Vorwürfe seien verjährt, lässt die Richterin ebenfalls nicht gelten. Jedes Erheben von Daten sei ein eigenes Vergehen und lasse eine neue Verjährungsfrist beginnen. Ob das Verfahren wie von den Klägern gewünscht als Sammelklage für alle einschlägig Betroffenen geführt werden kann, ist noch offen. Eine Anhörung dazu ist auf den 22. Januar 2022 datiert. Das Verfahren lautet Brown et al v. Google et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kaliforniern unter dem Az. 5:20-cv-03664 anhängig.
10. April 2018
Um die Dating-App Grindr rankt sich erneut ein Datenskandal. Nachdem der ägyptische Geheimdienst im Jahr 2014 die Standortanzeige zahlreicher App-User dazu nutzte, Jagd auf homosexuelle Männer zu machen, gerät die App nun erneut in die Kritik. Diesmal geht es um Gesundheitsdaten.
Einem kürzlichen Bericht von CNN zufolge hat die bei homo- und bisexuellen Männern beliebte Dating-App Grindr HIV-Nutzerdaten an die Datendienste Apptimize und Localystics weitergegeben. Neben Angaben zum HIV-Status und dem Datum des letzten HIV-Tests zählen auch die E-Mail- und GPS-Adressen der Nutzer zu den weitergegebenen Daten. Geraten diese Informationen in die falschen Hände, können die Konsequenzen für Betroffene kaum schlimmer sein, zumal durch die damit mögliche Identifizierung von Personen auch die Gefahr einer gesellschaftliche Ächtung einhergeht. Wie konkret diese Gefahr tatsächlich einzustufen ist, ist allerdings unklar: Laut CNN hat die schwedische Non-Profit-Forschungsorganisation SINTEF herausgefunden, dass die Daten teilweise in reinem Textformat und völlig unverschlüsselt übermittelt worden sind, was Grindr jedoch bestreitet.
Grindr hat derweil reagiert und die Datendienste zur Löschung aufgefordert. Zudem verspricht der App-Anbieter für die Zukunft, Daten dieser Art nicht mehr weiterzugeben.
Auch wenn es die Weitergabe solch sensibler Daten kaum zu rechtfertigen vermag, hat der Appell von Grindr an einen eigenverantwortlichen Umgang der Nutzer mit ihren persönlichen Daten durchaus seine Berechtigung. Letztlich kann jeder Nutzer über die Einstellungsfunktion selbst entscheiden, welche Daten er von sich preisgeben möchte. So lässt sich das Risiko einer unerwünschten Datenweitergabe von vornherein ausschließen.
28. März 2018
Aufgrund der anhaltenden Kritik im Zuge des Datenskandals hat Facebook nun seine Prviatsphäre-Tools überarbeitet. Ziel sei es, den Nutzern mehr Kontrolle über Ihre Daten zu ermöglichen. Um dies zu erreichen wuden die Einstellungen zur Prviatsphäre otpisch derart angepasst, dass der Zugang vereinfacht wurde und einzelne Einstellungsmöglichkeiten leichter auffindbar sind. Dadurch soll es den Nutzern möglich sein, transparenter zu erkennen, welche Informationen durch Facebook geteilt werden. Um eine solche erhöhte Transparenz zu ermöglichen, sollen die Mitglieder des Social-Media-Netzwerks in leicht verständlicher Sprache darüber informiert werden, wie personenbezogene Daten gesammelt und sodann verarbeitet werden. Hierzu wurde eine zeitnahe Aktualisierung der Datenrichtlinien angekündigt. In diesem Zusammenhang teilt Facebook mit, dass es nicht darum ginge “neue Berechtigungen zum Sammeln, Nutzen oder Teilen von Daten zu erlangen.” Vielmehr ginge es um eine offengelegte Verarbeitung der Daten. Hierzu arbeitet das Unternehmen mit Aufsichtsbehöden und Datenschutz-Experten zusammen.
Die angekündigten Maßnahmen stehen dabei im Lichte der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai diesen Jahres Anwendung findet. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Betroffene transparent darüber informiert werden, wie und durch wen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um den erhöhten Pflichten der DSGVO nachzukommen, arbeite Facebook bereits “seit geraumer Zeit” an der Anpassung der Prozesse.
20. Februar 2018
Vor wenigen Tagen hat der Social-Media-Riese Facebook seine Einstellungen für die Privatsphäre überarbeitet. Im Rahmen der Änderungen hat es auch erstmalig seine Datenschutzgrundlagen veröffentlicht und zeigt in diesen auf, welche Informationen der Nutzer zu welchem Zweck gesammelt und geteilt werden. Bislang hatte Facebook diese in langen und intransparenten Nutzungsbedingungen vorgehalten.
Darüber hinaus kündigte das US-amerikanische Unternehmen an, innerhalb seines Netzwerkes mit einem sogenannten Privacy Center online zu gehen. Das Privacy Center soll für die Nutzer alle datenschutzrechtlich relevanten Einstellungen bündeln und damit die Verwaltung und den Schutz der Informationen erleichtern. Mit zukünftigen Erklärvideos in der Timeline will Facebook seine Nutzer auf das neue Feature aufmerksam machen und deren Bewusstsein für sichere Privatsphäreeinstellungen steigern. Ein konkretes Datum, wann das Privacy Center für die Nutzer zur Verfügungen stehen soll, gab Facebook allerdings nicht an.
Mit Einführung des Privacy Centers trägt Facebook insbesondere den künftigen, gesetzlichen Pflichten der DSGVO Rechnung, nach denen Unternehmen ihren Nutzern den Umgang mit personenbezogenen Daten einheitlich und transparent präsentieren müssen und die Nutzer dabei insbesondere detailliert über die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung informieren müssen.