Datensammlung im Inkognito-Modus: Klage gegen Google zugelassen
Google sammelt auch im Inkognito-Modus des Chrome-Browsers Daten zu Internetaktivitäten, obwohl im Inkognito-Modus weitreichende Privatsphäre versprochen werde. Einige Google-User wollten im Wege einer Sammelklage dagegen vorgehen. Google stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Dieser wurde nun von der zuständigen Bundesrichterin Lucy Koh abgelehnt, wie Bloomberg berichtete.
Damit können sich die Prozessparteien auf das Haupterfahren vorbereiten. Im Einzelnen geht es darum, dass Google über eigene Webseiten und unzählige Webseiten Dritter Daten für Nutzerprofile auch dann sammelt, wenn die User den Inkognito-Modus aktiviert haben. Google vertritt dabei den Standpunkt, dass das aus dem Inkognito-Startbildschirm sowie den Datenschutzbedingungen klar hervorgehe. Demzufolge hätten die Nutzer also eingewilligt.
Richterin Koh ist nicht überzeugt: Google habe entgegen der eigenen Behauptung nicht dargelegt, dass die User der Datensammlung zugestimmt haben. Die Hinweise im Eröffnungsbildschirm des Chrome-Browsers seien irreführend.
Googles Vorbringen, die Vorwürfe seien verjährt, lässt die Richterin ebenfalls nicht gelten. Jedes Erheben von Daten sei ein eigenes Vergehen und lasse eine neue Verjährungsfrist beginnen. Ob das Verfahren wie von den Klägern gewünscht als Sammelklage für alle einschlägig Betroffenen geführt werden kann, ist noch offen. Eine Anhörung dazu ist auf den 22. Januar 2022 datiert. Das Verfahren lautet Brown et al v. Google et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kaliforniern unter dem Az. 5:20-cv-03664 anhängig.