Schlagwort: Zertifizierung

LDI Nordrhein-Westfalen genehmigt EU-weit erste Datenschutz-Zertifizierung durch Privatunternehmen

19. Oktober 2022

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) genehmigte am 7. Oktober 2022 erstmalig die Kriterien eines Unternehmens für die Zertifizierung von Auftragsverarbeitern. Mit dem Zertifikat „European Privacy Seal“ („EuroPriSe“) sollen Unternehmen zukünftig ihre DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungen nachweisen können.

Bedeutung

Die EuroPriSe GmbH ist europaweit das erste Unternehmen, das eine Genehmigung für seinen Kriterienkatalog erhalten hat. Im Genehmigungsverfahren hat die LDI NRW „gemäß dem europäischen Datenschutzrecht geprüft, ob die Kriterien, nach denen die Zertifikate an Auftragsverarbeiter erteilt werden sollen, tatsächlich die Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen – und damit die Persönlichkeitsrechte wahren.“

Allerdings befreit ein Zertifikat weder die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter noch die Aufsichtsbehörden von ihren Pflichten aus der DSGVO. Die Zertifizierung bleibt ein freiwilliges Instrument (vgl. Art. 42 Abs. 3 DSGVO), welches lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren mit Aussicht auf Verlängerung erteilt werden kann (vgl. Art. 42 Abs. 3 S. 1 DSGVO).

Zertifizierungsverfahren nach Art. 42 DSGVO

Das Zertifizierungsverfahren nach Art. 42 DSGVO ist aufwendig und erfordert die Zusammenarbeit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für eine Zertifizierung muss zudem die Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) eingeholt und umgesetzt werden, damit eine einheitliche Anwendung der DSGVO in der EU gewährleistet werden kann.

Bewertung und Ausblick

Die Vorteile eines solchen Zertifikats sind vielfältig und beschränken sich nicht nur auf Marketing-Zwecke. Anwendungsbereiche werden von der DSGVO an verschiedenen Stellen explizit erwähnt. So kann ein Zertifikat für den Nachweis der DSGVO-Anforderungen beispielsweise bei der Beurteilung der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen, Garantien des Auftragsverarbeiters, Datenübertragungen an ein Drittland oder auch bei der Datenschutz-Folgenabschätzung als Faktor herangezogen werden. Eine Zertifizierung kann Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern also in vielen Bereichen den Nachweis der Pflichterfüllung erleichtern. Laut LDI NRW sei ein zentrales Ziel Transparenz, da Zertifikate als bewährtes Instrument den Markteilnehmenden einen „raschen Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen“ lieferten.

Es bleibt abzuwarten, wie die Aufsichtsbehörden solche Zertifikate in Zukunft bei ihren Bewertungen von Verarbeitungsvorgängen einfließen lassen werden und ob sich die erhoffte Vereinfachung des Nachweises für Datenverarbeiter auch tatsächlich einstellt. Für den Markt bedeutet diese erste Genehmigung jedenfalls einen Meilenstein, der voraussichtlich den Weg für weitere Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO ebnen wird.

ENISA-Bericht mit Empfehlungen zu Zertifizierungen nach der DSGVO

8. Dezember 2017

Die europäische IT-Sicherheitsbehörde ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) hat Empfehlungen für Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben für Zertifizierungen veröffentlicht.
Laut Udo Helmbrecht, dem Chef von ENISA, will die Behörde auf diese Weise Unternehmen eine Hilfestellung geben und eine effektive Umsetzung der Gesetzgebung unterstützen.
Der Bericht stellt die Möglichkeit der freiwilligen Zertifizierung nach Artt. 42, 43 DSGVO für Unternehmen in den Mittelpunkt. Helmbrecht betont, dass es vor allem darum geht Datenverarbeitungsvorgänge zu bewerten, ob sie den Anforderungen der DSGVO genügen. ENISA soll ab nächstem Jahr ein europaweites freiwilliges Zertifizierungsverfahren für IT-Sicherheit etablieren. Eine der Empfehlungen ist, dass sich zwar die Aufsichtsbehörden auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen, aber die Zertifizierung von einer akkreditierten Stelle vorgenommen werden soll um Interessenskonflikte zu vermeiden.