BfDI: Löschung aller ELENA-Daten

16. April 2012

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat bekannt gegeben, sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt zu haben, dass sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 seien bereits sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den BfDI vernichtet worden, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Damit galten die ELENA-Daten juristisch bereits als gelöscht. Gleichwohl sei zwischen den am ELENA-Verfahren Beteiligten vereinbart worden, die Daten zudem physikalisch zu löschen. Zu diesem Zweck seien Verfahren entwickelt worden, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen. Diese Löschung der ELENA-Daten sei nun erfolgreich durchgeführt und diese seien auch physikalisch nicht mehr vorhanden, teilte Schaar mit.

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