VZS: Kritik an Schufa wegen versteckter kostenloser Auskunft
Seit dem 1.4.2010 steht jedem Betroffenen grundsätzlich einmal jährlich ein kostenloser Auskunftsanspruch hinsichtlich der ihn betreffenden Daten gegenüber der speichernden Stelle gem. § 34 Abs. 8 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu. So auch gegenüber der Schufa. Diese geriet nun jedoch ins Visier der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS), da sie Verbraucher in ihrem Online-Angebot zunächst offensichtlich zu den mit je 18,50€ kostenpflichtigen Abfragen „Schufa-Bonitätsauskunft“ und „Schufa-Auskunft online“ leitet, und die inhaltsgleiche, gesetzlich vorgeschriebene einmal jährlich kostenfreie Abfrage nur schwer auffindbar hinter der Bezeichnung „Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz“ in das Angebot integriert hat.
Die Finanzexpertin der VZS Andrea Heyer nahm dazu in einer Pressemitteilung Stellung: “Die Kritik ist berechtigt, denn die Schufa versteckt auf ihrer Internetseite das kostenfreie Angebot sehr gut.“ Die VZS rät den Bürgern von der kostenfreien Abfrage Nutzen zu machen und die gespeicherten Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. So seien wiederholt Fehler in den gespeicherten Daten festgestellt worden, was teilweise erhebliche Auswirkungen für die Verbraucher nach sich gezogen hätte. Hinsichtlich fehlerhafter Daten steht den Betroffenen ein Korrekturanspruch gem. § 35 Abs.1 S.1 BDSG zu welcher umgehend geltend zu machen sei. Zudem rät sie Verbrauchern, die wegen dieser Intransparenz in die Irre geleitet wurden, die Einreichung einer Beschwerde gegenüber dem SCHUFA-Ombudsmann (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes und ehemaliger Hessischer Datenschutzbeauftragter, Postfach 5280, 65042 Wiesbaden).